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13.05.2015 - Am Freitag, den 8. Mai 2015 fand vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf die Anhörung zur Situation der Menschenrechte in Honduras statt. In einem Turnus von vier Jahren unterzieht sich jeder der 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen einer Universellen Periodischen Überprüfung.

Gegenwärtig läuft die zweite Runde des Prüfverfahrens. Bei der ersten Anhörung im Jahr 2010, kurz nach dem Putsch von 2009 in Honduras, erhielt die Regierung des Landes 129 Empfehlungen, die alle akzeptiert wurden. Zu der Anhörung am 8. Mai diesen Jahres hat die honduranische Regierung eine hochrangige Delegation nach Genf entsandt.

Im Anschluss an die Präsentation der Regierungsdelegation haben 60 Länder mehr als 190 Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn Regierungsvertreter argumentieren, dass einige sich wiederholen, sind die hohe Zahl und die Inhalte der Empfehlungen Ausdruck für die dramatische Menschenrechtssituation in Honduras.

Unter anderem werden Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt an Frauen, vor allem der gewaltsamen Tötungen, empfohlen. Maßnahmen gegen die Angriffe auf die Pressefreiheit sind ebenfalls Teil der Empfehlungen, insbesondere gegen all die Verbrechen gegen JournalistInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Beschäftigte des Justizbereichs. Die Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen ist ein weiteres Thema, etwa im Zusammenhang mit dem Bau von Großprojekten. Empfohlen wurde auch die Umsetzung der Rechte indigener und afro-honduranischer Gemeinschaften entsprechend der Universellen Erklärung für die Rechte indigener Völker, sowie eine Entmilitarisierung der Gesellschaft. Die Schwäche und fehlende Unabhängigkeit der Justiz und die hohe Straflosigkeit sind weitere Aspekte, zu denen Empfehlungen ausgesprochen wurden.

Die von pbi begleitete Journalistin Dina Meza hat zu dem Prüfverfahren ein Interview mit Wilfredo Méndez, Leiter der Menschenrechtsorganisation CIPRODEH, geführt. Darin äußert Méndez Befremden über die Ausführungen der honduranischen Delegation, aber auch Hoffnung bezüglich des Prozesses. Trotz der Unübersichtlichkeit an Menschenrechtsverletzungen in Honduras und angesichts staatlicher Stellen, die die Menschenrechte nicht wirklich schützen, hebt er die positiven Aspekte von internationalen Mechanismen wie dem Prüfverfahren vor dem Menschenrechtsrat und anderen durch die Vereinten Nationen und das Interamerikanische Menschenrechtssystem etablierten Verfahren hervor. Sie verpflichten den Staat zur Rechenschaft und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation. „Wenn auch nur in geringem Maß, sind sie zumindest ein Hoffnungsschimmer“, so Méndez.

>> Zum Interview mit Wilfredo Méndez (auf spanisch)

Text: Sarah Fritsch