pbi-Jahresthema: 20 Jahre UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger_innen
10.01.2018 - „Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken.“ - Artikel 1 der UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger_innen