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25.11.2019 – Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Er ist der Auftakt zu 16 Tagen Aktivismus zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die am 10. Dezember  – dem Tag der Menschenrechte – enden. Laut Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2017 werden weltweit 35% aller Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt. Somit ist die Gewalt gegen Frauen und Mädchen immer noch ein weltweit verbreitetes Problem, welches auch in Deutschland allgegenwärtig ist.

Bei einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen wurde 1981 der 25. November zum Gedenktag der Opfer von Gewalt an Frauen ausgerufen. Seitdem organisieren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr zum 25.11. Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Frauenrechte thematisiert wird, um diese global zu stärken.

Die offizielle Erklärung dieses Internationalen Tages fand jedoch erst 18 Jahre später durch die UN in Form der Resolution 54/134 statt. Diese wurde am 17. Dezember 1999 von der Generalversammlung verabschiedet. Wie alle Resolutionen ist auch diese nicht völkerrechtlich bindend, sondern dient ausschließlich als Richtlinie und Empfehlung für die UN-Mitgliedsstaaten. Die Resolution bittet vor allem die Regierungen, zuständige Organisationen und Institutionen, an diesem Tag Aktivitäten zu organisieren, die eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Problem der Gewalt gegen Frauen erzielen. Zudem formulierte die Generalversammlung die Erkenntnis, dass Gewalt gegen Frauen eine Ausdrucksform der traditionell ungleichen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zu der heute vorliegenden Chancenungerechtigkeit der Frauen geführt haben und Frauen in eine untergeordnete Stellung zwingen.

Infografik2008 rief der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Initiative UNiTE zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen ins Leben, um einerseits die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und andererseits die politische Entscheidungsfindung und die Ressourcen zur Beendigung der Gewalt zu stärken, womit das Erreichen des fünften Ziels der Sustainable Development Goals „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erzielt werden soll. Das Thema der Kampagne in diesem Jahr lautet „Orange the World – Generation Equality Stands against Rape“, um an die Notwendigkeit einer gewaltfreien Zukunft zu erinnern.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreitete und weltweit am tiefsten in den Gesellschaften verankerte Menschenrechtsverletzung. Die UN betont, dass sie immer noch ein Hindernis für die Verwirklichung von Gleichheit, Entwicklung, Frieden und den Frauenrechten sei.

Laut der UN-Generalversammlung von 1993 ist unter dieser Form der Diskriminierung der Frau „jede Handlung geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen oder psychischen Schäden oder Leiden an Frauen führt oder führen kann, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder willkürlicher Freiheitsberaubung, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder privaten Leben stattfindet“ zu verstehen.

Darunter fällt unter anderem die weltweit häufigste Form von Gewalt: häusliche Gewalt – oft im Rahmen einer Partnerschaft. Zu häuslicher Gewalt zählen Vergewaltigung in der Ehe, sexueller und psychologischer Missbrauch, Schläge und Frauenmord. Diese Form der Gewalt betrifft Frauen und Mädchen aus allen Schichten und Milieus. Gleiches gilt für sexuelle Gewalt und Belästigung, worunter Vergewaltigung, erzwungene sexuelle Handlungen und Annäherungsversuche, sexueller Kindesmissbrauch, Zwangsheirat, Stalking und Straßenbelästigung eingeordnet werden. Oft sind die Übergänge von sexueller Belästigung hin zu strafrechtlich definierter sexueller Nötigung fließend. Allein in Deutschland sind 12% der in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen über 15 Jahre in ihrem Leben Opfer strafrechtlich relevanter sexueller Übergriffe geworden. Die Dunkelziffer wird jedoch deutlich höher geschätzt.

In Konfliktgebieten wird sexuelle Gewalt – vor allem Vergewaltigungen – von den Konfliktparteien oft gezielt als Instrument der Kriegstaktik eingesetzt, um die Gegner zu demoralisieren und die Zivilbevölkerung weiter einzuschüchtern. Weitere Formen der Gewalt gegen Frauen, die primär in Krisengebieten stattfinden, sind Menschenhandel, Kinderehen und weibliche Genitalverstümmelung. Diese Menschenrechtsverletzungen werden heute aufgrund von Schweigen, Straflosigkeit, Stigmatisierung und Scham weitgehend nicht gemeldet, wodurch nur wenige Fälle an die Öffentlichkeit kommen.

Grundsätzlich kann jedem Menschen jederzeit und überall geschlechtsspezifische Gewalt widerfahren. Einige Frauen und Mädchen sind jedoch besonders betroffen:
► Junge Mädchen
► Ältere Frauen
► sich als lesbisch, transgender, bisexuell oder intersexuell identifizierende Frauen
► Migrantinnen und Geflüchtete
► Indigene Frauen und Angehörige einer ethnischen Minderheit
► Frauen und Mädchen mit Behinderung

UN-Generalsekretär António Guterres bezeichnet Gewalt gegen Frauen und Mädchen als eine globale Pandemie. „Es ist ein moralischer Affront gegen alle Frauen und Mädchen, ein Zeichen der Schande für alle unsere Gesellschaften und ein großes Hindernis für eine integrative, gerechte und nachhaltige Entwicklung. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist im Kern Ausdruck eines tiefen Mangels an Respekt – ein Versagen von Männern, die die der Frau innewohnende Gleichberechtigung und Würde nicht anerkennen. Es handelt sich um eine Frage der grundlegenden Menschenrechte.“

pbi und Frauenrechte

pbi begleitet Menschenrechtsverteidiger_innen und Organisationen, die sich für Frauenrechte engagieren und sich für Gleichberechtigung, Chancengleichheit und die Einbeziehung von Frauen in den politischen und wirtschaftlichen Alltag einsetzen. Insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen benötigen diese Begleitung, da sie nicht nur aufgrund ihrer Arbeit, sondern auch wegen ihres Geschlechts Diskriminierungen und Angriffen ausgesetzt sind.

Beispielsweise unterstützt pbi die kenianische Frauenbewegung Bunge la Wamama (Parlament der Frauen an der Basis), die vom politischen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossene Frauen eine Plattform gibt. Aber auch in den lateinamerikanischen Projektländern begleitet pbi Organisationen, die sich für die Einhaltung der Frauenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und politische Partizipation von Frauen einsetzen, wie beispielsweise die mexikanische Organisation Consorcio Oaxaca oder den Verein von indigenen Frauen von Santa María Xalapán (AMISMAXAJ) in Guatemala.

Text: Lea Scholz Button_jetzt spenden

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>> Bericht des UN-Sonderberichterstatters Michel Forst zur Situation von Menschenrechtsverteidiger_innen