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03.03.2020 – Anlässlich der Präsentation der Berichte des UN-Hochkomissariats für Menschenrechte zu Kolumbien, Guatemala und Honduras – bei der 43. Session des UN-Menschenrechtsrats – apelliert pbi an die internationale Gemeinschaft, den Kampf gegen die Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger_innen und gegen die Unterstützung der Straflosigkeit in diesen Ländern.

Die Advocacy-Koordinatorin von pbi Schweiz, Kim-Mai VuDie Advocacy-Koordinatorin von pbi Schweiz, Kim-Mai Vu, betonte in einer Stellungnahme, dass in Kolumbien die Menschenrechte weiterhin systematisch verletzt werden, der Konflikt sich ausbreitet und humanitäre Krisen zur Folge hat. Es ist deshalb unumgänglich, dass die Regierung sich stärker verpflichtet, den Friedensvertrag umzusetzen, effiziente Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen ergreift und die vom Paramilitarismus verbliebenen Strukturen abbaut.

In Guatemala antwortet die Regierung auf die Verteidigung der Menschenrechte weiterhin mit Diffamierung und einschränkenden Gesetzesvorschlägen, wie zum Beispiel dem NGO-Gesetz, das der Präsident am 27. Februar verabschiedet hat. Es ist dringend nötig, politische Maßnahmen zum Schutz der Verteidigung der Menschenrechte zu entwickeln und die Verantwortlichen von Übergriffen an Menschenrechtsverteidiger_innen vor Gericht zu bringen.

In Honduras ist es unabdingbar, die Bemühungen gegen die Straflosigkeit zu unterstützen, namentlich mit der Befähigung der neuen Spezialeinheit gegen Korruptionsnetzwerke UFERCO (Unidad Fiscal Especializada contra Redes de Corrupción). Es ist auch dringend, dass die Rechte der LGBTIQA+-Personen anerkannt und die Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Genderidentität bekämpft werden. Dies soll durch die Verkündung nationaler Gesetze und die Umsetzung eines institutionellen Diskurses gegen Hassverbrechen und Transfemizide geschehen.

Text: pbi Schweiz

>>Sehen Sie sich den Video-Beitrag der pbi-Stellungnahme auf UN Web TV an (chapter 41), 28. Februar 2020