22.07.2020 – Die dreiwöchige Sitzung des UN-Menschenrechtsrats ging am 17. Juli zu Ende. pbi wies in mehreren Interventionen auf die aktuell größten Probleme in den Projektländern Honduras, Mexiko und Kolumbien hin. Die Inhalte im Überblick.

Fehlende Gewaltenteilung in Honduras

Vereinte Nationen_GenfDie Organisation Asociación de Jueces por la Democracia (AJD) spricht von einer zunehmend schwächeren Gewaltenteilung. Dies spüren insbesondere benachteiligte Gruppen der honduranischen Bevölkerung sowie Menschenrechtsverteidiger_innen. Sie erhalten schlechteren Zugang zur Justiz, da ihre Fälle häufig vernachlässigt werden.

Die Corona-Pandemie verschlimmert die Situation des fehlenden Schutzes weiter. Die Forderungen nach virtuellen Anhörungen, die die Rechte und Garantien der Angeklagten respektieren, wurden ignoriert. pbi und ISHR (International Service for Human Rights) rufen die Regierung dazu auf, den im Gesetz zum Schutz von Verteidiger_innen, Journalist_innen und Justizangestellten erwähnten spezialisierten Mechanismus zum Schutz von Justizangestellten einzurichten. Das Gesetz zum Mechanismus wurde bereits vor fünf Jahren verabschiedet und gerade jetzt wäre dieser zentral.

Mexiko: Migration macht während Covid-19 keine Pause

Die Militarisierung und Schließung der Grenzen verhindern Migration nicht, sondern führen lediglich zur Nutzung gefährlicherer Routen. Dies zeigt sich in den Zahlen: Im ersten Trimester 2020 stiegen in Mexiko die Asylanfragen um ganze 33%. Die Ressourcen von Migrant_innenherbergen werden knapp, was insbesondere die Mitarbeiter_innen an ihre psychischen und physischen Grenzen bringt. Vom Staat erhalten Migrant_innen und Asylsuchende momentan nur wenig Schutz. Es häufen sich die Meldungen von Schikanierungen, willkürlichen Inhaftierungen, Massendeportationen sowie von rassistischen Vorfällen.

In ihrer Intervention betonen pbi und weitere NGOs, dass der UN-Menschenrechtsrat die mexikanische wie auch die US-amerikanische Regierung dringend dazu auffordern soll, Abschiebungen zu stoppen, Alternativen zur Inhaftierung zu suchen sowie Migrant_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen zu schützen.

Journalist_innen in Honduras und Kolumbien sind durch ihre Arbeit gefährdet

Bislang hat die Vereinigung für Demokratie und Menschenrechte in Honduras (ASOPODEHU) im Jahr 2020 mindestens fünf Angriffe auf Journalist_innen verzeichnet, die bisher ungestraft blieben. Die Nationalpolizei ist nach wie vor einer der Hauptaggressoren gegen diese Gruppe. Neben körperlichen Angriffen erleben Journalist_innen sexuelle Belästigung, Cyber-Angriffe, Verleumdungskampagnen und Drohungen. Zum Teil werden nicht nur sie selbst Opfer, sondern auch ihre Familien.

In Kolumbien sind die wiederholten Enthüllungen (u.a. durch die Zeitschrift Semana) von Fällen illegaler Geheimdienstarbeit der kolumbianischen Armee gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen äußerst besorgniserregend. Die UN-Hochkomissarin für Menschenrechte betonte in einer Erklärung, dass glaubwürdige Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen bei der Bekämpfung der Pandemie zentral sind. Sie können der Verbreitung von Falschinformationen entgegenwirken und helfen bei der Verbesserung der Corona-Maßnahmen. Die Behinderung und Gefährdung von Journalist_innen in ihrer Arbeit verletzt also nicht nur ihre Rechte, sondern erschwert auch den Umgang mit Covid-19.

Isolierte Bauerngemeinschaften vs. voranschreitende Agrar- und Rohstoffprojekte

Verschiedene NGOs, darunter pbi, beobachten mit Sorge, wie bäuerliche Gemeinschaften und indigene Völker schutzlos Land, Territorium und Umwelt gegen Agrar- und Rohstoffprojekte verteidigen. Aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit können NGOs momentan nicht vor Ort sein und Begleitschutz bieten. Viele Firmen hingegen erhalten trotz Corona-Restriktionen die nötigen Bewilligungen, um mit ihren Projekten fortfahren zu können. Die betroffenen Gemeinschaften werden dabei weder berücksichtigt noch konsultiert.

Die Gruppe der NGOs betont die Notwendigkeit, entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rechtsstaatlichkeit herrscht und verbindliche Instrumente vorhanden sind, die Unternehmen zwingen, sowohl national als auch international die Menschenrechte einzuhalten.

Text: pbi Schweiz

Weitere Informationen
>> 44th regular session of the Human Rights Council (30 June — 17 July 2020), OHCHR