11.11.2019 – Am 18. Oktober 2019 legte Léo Heller, der Sonderberichterstatter der UN für die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen, der Generalversammlung einen Bericht über die Auswirkungen von Megaprojekten auf die Menschenrechte vor. Der thematische Fokus liegt dabei auf dem Zugang zu Wasser – insbesondere sauberem Trinkwasser – und sanitären Anlagen.
Dabei bezieht sich Heller in seinem Bericht auf die verschiedensten Formen von Megaprojekten, unter anderem auf Projekte im Bereich der Infrastruktur, Energieproduktion, Rohstoffindustrie und Wasserversorgung. Allerdings wurden nur Projekte berücksichtigt, die einen extremen Einfluss auf diese beiden Menschenrechte haben oder eine extensive Landnutzung, signifikante Veränderung der Wasserressourcen oder eine lange Umsetzungszeit mit sich bringen.
Die UN-Generalversammlung betont in der anlässlich des Berichtes verabschiedeten Resolution die Ambivalenz von Megaprojekten. Einerseits könnten sie einen erheblichen Anteil zur Verbesserung der Existenzgrundlage der Menschen beitragen, andererseits beeinträchtigten sie „auch die Wahrnehmung der Menschenrechte auf Wasser und sanitäre Anlagen“. Darunter fällt die verringerte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zu Wasserdienstleistungen oder Wasserquellen aufgrund von Überbeanspruchung oder Qualitätsverschlechterung. “ Die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser sowie der Zugang dazu wirken sich allerdings auch auf andere Menschenrechte, wie das Recht auf Privatsphäre, Würde, Gesundheit und Bildung, aus. Diese Rechte werden zudem durch soziale Konflikte beeinflusst, die durch Megaprojekte und Machtungleichgewichte zwischen den Befürworter_innen und denen, die negativ von ihnen betroffen sind, entstehen. Angesichts der vielfältigen negativen Auswirkungen von Großprojekten auf die Menschenrechte auf Wasser und sanitäre Einrichtungen und die damit verbundenen Rechte ist es notwendig, die Durchführbarkeit und Notwendigkeit dieser Projekte im Hinblick auf den Menschenrechtsrahmen zu bewerten. Die im Bericht genannten Leitlinien für die Umsetzung der Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für Megaprojekte sollen dazu dienen, dass Risiken von Großprojekten präventiv vermieden werden. Diese Leitlinien sollen auch dazu dienen, dass die Menschenrechte in jeder Phase des Zyklus eingehalten werden.
In dem Bericht macht der Sonderberichterstatter zudem auf die Umwelt- und Landschützer_innen aufmerksam. Er betont, dass der Jahresbericht über die Tötung jener Verteidiger_innen nicht nur die steigende Mordanzahl aufzeige, sondern auch, dass unzählige weitere Menschen bedroht oder verhaftet wurden, weil sie es gewagt haben, sich den Regierungen zu widersetzen, die versuchen von ihrem Land zu profitieren. Zudem stellt Heller fest: „Darüber hinaus wurden mehrere Vorwürfe erhoben, dass die Durchführung von Megaprojekten mit Verfolgung, Juridifizierung und anderen Formen von Angriffen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen verbunden sei, die eine Reihe ihrer Rechte wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit verletzen.“
Um diesen Angriffen vorzubeugen und die Aktivist_innen zu schützen, begleitet pbi in Kolumbien, Guatemala, Honduras, Indonesien und Mexiko Menschenrechts-, Landrecht- und Umweltverteidiger_innen und deren Organisationen.
Text: Lea Scholz