07.05.2021 – Im vergangenen November musste sich Honduras seiner dritten Universal Periodic Review (UPR) stellen, einer regelmäßigen Überprüfung am UN-Menschenrechtsrat, bei dem alle fünf Jahre die Menschenrechtslage aller UN-Mitgliedstaaten untersucht wird. Zu den meist gelobten Fortschritten in Honduras gehörte die Schaffung des Nationalen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger:innen, Anwält:innen, Journalist:innen und Justizmitarbeiter:innen, welcher in Folge der im vorhergehenden UPR-Zyklus im Jahr 2015 gemachten Empfehlungen umgesetzt wurde. Doch trotz mancher Errungenschaften gibt es fünf Jahre später immer noch viel zu tun.
Seit der Gründung des Nationalen Schutzmechanismus (im Folgenden: Mechanismus) bis zum 31. Juli 2020 sind laut den von „Pasos de Animal Grande“ (alternatives digitales Magazin) gesammelten Daten insgesamt 547 Schutzanträge eingegangen. Derzeit sind nur 183 Fälle aktiv (109 individuelle Fälle und 74 Sammelfälle). In 74 % der gesamten Fälle geht es um Menschenrechtsverteidiger:innen und Anwält:innen, in 20 % um Journalist:innen und Korrespondent:innen und in 6 % um Justizmitarbeiter:innen.
Die Bedeutung eines präventiven Ansatzes
Gerade das Fehlen von Ermittlungen ist einer der Mängel des Mechanismus. So berichten die schutzberechtigten Personen und Organisationen, dass die Maßnahmen hauptsächlich polizeilicher und infrastruktureller Natur sind. So umfasst z.B. die Arbeit der den Fällen zugewiesenen Polizeibeamt:innen nicht eine erschöpfende Ermittlung zu den Gründen, welche die Maßnahmen nötig machen. In 2017 hat die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) den Staaten empfohlen, eine ganzheitliche Schutzpolitik zu ergreifen, was erfordere, über den physischen Schutz hinauszugehen sowie einen präventiven und differenzierten Fokus einzuschließen. Ein Jahr später wurde im Rahmen des Mechanismus eine Einheit zum Schutz und zur Kontextanalyse eingerichtet, wobei es bis zum jetzigen Zeitpunkt dort an ausreichenden Mitteln mangelt. Um mit diesem präventivem und investigativem Fokus weiter voranzukommen, wurde in 2018 die Spezialstaatsanwaltschaft für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen, Journalist:innen, Korrespondent:innen und Justizmitarbeiter:innen geschaffen (FEPRODDHH). Nichtsdestotrotz wurde in keiner der 199 zwischen März 2018 und Oktober 2020 eingegangenen Anzeigen (die meisten wegen Bedrohungen und Amtsmissbrauch) Anklage erhoben.
Das Fehlen von Ausbildung und Information
Die schutzberechtigten Personen berichten auch, dass die den Fällen zugewiesenen Polizeibeamt:innen weder die Risikosituation der geschützten Personen kennen noch die genehmigten Maßnahmen und auch nicht die Funktionsweise des Nationalen Schutzsystems. „Es gibt zwei Gründe, die diese Situation erklären: Der häufige Wechsel der Polizeibeamt:innen, der teilweise alle drei Monate stattfindet. Zudem gibt es keinen vollständigen Informationsfluss, was zu Lücken im Hinblick auf den Kontext und bei Informationen führt, die jedoch fundamental sind, um ein vollumfängliches Bild der Risikosituation der jeweiligen schutzberechtigten Person zu haben.“ Hinzu kommt die geringe Reaktionsfreudigkeit der Polizeibeamt:innen in Notfällen und der Umstand, dass sie, zum größten Teil männlich, die Frauen mit Anspielungen und sexistischem Verhalten in Verlegenheit bringen.
Die Unkenntnis der Behörden vom Mechanismus, auf die auch von CIDH im August 2018 hingewiesen wurde, ist in den ländlichen Gebieten sogar noch größer. Die Zentralisierung der Institution führt dazu, dass die örtlichen Behörden nicht informiert sind und es an der Ausbildung zu Menschenrechten, Geschlechtergerechtigkeit und Schutzmaßnahmen fehlt. Dies ist besonders besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass fast 40 % der schutzberechtigten Personen und Organisationen das Land und die Gebiete in ländlichen Zonen verteidigen.
Ein weiteres negatives Muster ist das Fehlen der Anerkennung der Autorität des Mechanismus und die hierarchische Starre zwischen dem Nationalen Schutzsystem und dem Heimatschutzministerium. Die schutzberechtigten Personen berichten, dass die Polizeibeamt:innen, die unmittelbar dem Heimatschutzministerium unterstellt sind, nicht daran gewöhnt seien, direkte Weisungen aufgrund des Mechanismus zu erhalten: „Diese Dynamik erhöht die Reaktionszeit in einem Notfall noch weiter. Anders ist es, wenn die Weisung zum Handeln oder Ermitteln direkt vom Heimatschutzministerium selbst kommt. In diesem Fall gibt es ein schnelleres und effektiveres Handeln seitens der Polizeibeamt:innen“.
Vertrauensproblem
Laut der von ERIC-SJ durchgeführten öffentlichen Meinungsumfrage 2020 haben 82,5 % der Bevölkerung kein Vertrauen in die Zentralregierung. Eine Situation, die sich im Nationalen Schutzmechanismus widerspiegelt, wo ein gegenseitiges Misstrauen zwischen den Aktivist:innen und den Behörden beobachtet wird. Viele Aktivist:innen weigern sich trotz ihrer gravierenden Sicherheitslage um Schutzmaßnahmen zu bitten, aus Angst sensible Informationen an den Nationalen Schutzmechanismus oder die Polizei weiterzugeben. „Wie sollen wir um Schutz bei den Personen bitten, die uns angreifen?“ fragen die Schutzberechtigten.
Kürzlich hat das Nationale Netzwerk der Menschenrechtsverteidigerinnen in Honduras angeprangert, dass vier von zehn Übergriffen auf Aktivistinnen von Polizisten verübt würden. Des Weiteren erklären die Schutzberechtigten, dass es für sie schwierig sei zu beweisen, dass die Vorfälle gegen sie in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Aktivist:innen stünden. „Es gibt eine Tendenz bei den Behörden diese Vorfälle als isolierte Vorkommnisse zu betrachten, ohne sie in einen breiteren Kontext der systematischen Verfolgung zu setzen“.
Auf der Suche nach einer öffentlichen, ganzheitlichen Politik
In seiner Missionsabschlussrede in 2018 hat der damalige UN-Sonderberichterstatter Michel Forst über die Situation der Menschenrechtsverteidiger:innen mitgeteilt, dass „eine dringende Notwendigkeit besteht, eine ganzheitliche öffentliche Schutzpolitik für die Aktivist:innen einzuführen und das nötige Budget für deren Einführung zur Verfügung zu stellen“. Seinerzeit zeigte er auf, dass das Budget des Nationalen Schutzmechanismus lediglich einen sehr niedrigen Prozentsatz des Gesamtbudgets des Ministeriums für Menschenrechte ausmache (0,00018 %).
Bis heute haben Behörden und (Nichtregierungs-)Organisationen aus vielen Ländern diese Aufgabe unterstützt. So hat z.B. in 2020 die Spanische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (AECID) in Kooperation mit der OACNUDH begonnen, technische Hilfe für die Entwicklung verschiedener Protokolle zu leisten, darunter eines zur Untersuchung von Straftaten gegen Aktivist:innen. Dies stellt etwas Unverzichtbares dar in einem Land, in dem mehr als 90 % derartiger Verbrechen ungestraft bleiben.
Text: pbi Honduras; Übersetzung: Ina Wailand