16.11.2015 - Ein Bundesgericht entschied Anfang Oktober 2015 zugunsten der indigenen Zapotecas in Juchitán, die im September eine Klage gegen das Windenergie-Unternehmen Eólica del Sur eingereicht hatten.
Im Bundesstaat Oaxaca in Mexiko haben sich in den letzten Jahren verschiedene Energieunternehmen niedergelassen, um vermeintlich „grüne“ Megaprojekte umzusetzen. Vielfach geschah dies ohne die Konsultation der betroffenen Bauern- und Fischergemeinschaften, was zu einem Klima von Unsicherheit, Gewalt und Undurchsichtigkeit führte. Die lokale Bevölkerung profitiert auch kaum am Gewinn dieser Projekte. In der Gemeinde Juchitán de Zaragoza, im Isthmus von Tehuantepec, ist die indigene Gruppe der Zapotecas davon betroffen.
Die Regierung hatte im Jahr 2014 dem mexikanischen Unternehmen Eólica del Sur (ehemals Mareña Renovables) eine Erlaubnis für den Bau eines Windparks gegeben. Im Dokumentarfilm „Der Wind sind wir“, wird aufgezeigt, dass Eólica del Sur, damals noch unter dem Namen Mareña Renovables, ausschließlich aus Fremdkapital besteht. Nebst den drei Hauptfonds von Macquarie (Australien), Mitsubishi (Japan) und PGGM (Niederlande), wird das Unternehmen durch 15 ausländische Banken, darunter die interamerikanische Bank für Entwicklung, finanziert.
Am 15. September 2015 reichten 1166 Anwohner_innen aus Juchitán eine Klage gegen das Windenergie Unternehmen Eólica del Sur ein. Zuvor, im Juli 2015, hatte eine Konsultation über das geplante Megaprojekt stattgefunden, welche jedoch, gemäß CODIGO-DH, eine von pbi begleitete Organisation, durch Unregelmäßigkeiten geprägt war. Mitarbeiter_innen der Firma und Regierungsbeamte bedrohten die Gegner_innen des Megaprojekts und bestachen soziale Organisationen, um eine Konsultation vorzutäuschen. Zudem verweigerte die Firma auf Anfrage der Bevölkerung über das Vorhaben zu informieren.
Ein Bundesgericht entschied daraufhin, dem Unternehmen die Erlaubnis für die Nutzung des Bodens wieder zu entziehen. Somit können die geplanten 132 Windturbinen nicht gebaut werden. Für die Zapotecas ist dieser Erfolg von großer Bedeutung. Die gewaltfreien Proteste für die Einhaltung ihrer Rechte haben sich gelohnt. Trotzdem ist Vorsicht geboten, da nach diesem Gerichtsentscheid erneute Morddrohungen und Gewaltübergriffe gegen die Gegner_innen der Windprojekte zu befürchten sind.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, zeigte sich während seines Besuchs in Mexiko anfangs Oktober beunruhigt über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Land. In einer öffentlichen Stellungnahme ging er am Ende seines Besuches insbesondere auf die Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger_innen, die Gewalt gegen Frauen und Migrant_innen sowie die allgemeine Straflosigkeit ein und forderte die Regierung auf, sich für einen verbesserten Schutz der Menschenrechtsaktivist_innen einzusetzen.
Quelle: pbi Schweiz
Weitere Informationen:
La Jornada: Suspende juez federal permisos para parque eólico en Juchitán
PBI-Schweiz: Informationen zum Windenergie-Projekt im Isthmus von Tehuantepec
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