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25.01.2018 - Die Region Urabá stand in den vergangenen Monaten gleich mehrmals in den Schlagzeilen. Drei lokale Landverteidiger wurden innerhalb kurzer Zeit ermordet. Warum ist gerade dieses Gebiet im Norden Kolumbiens, an der Grenze zu Panama, von solch extremer Gewalt geprägt?

Urabá, eine Geschichte von Gewalt und LandAm Ursprung der Gewalt steht ein Zeitraum, der unter dem Namen „La Violencia“ bekannt geworden ist – ein gewaltsamer Konflikt zwischen der liberalen Partei und der konservativen Partei und ihren jeweilig alliierten Guerillagruppen in den 1950er Jahren. Urabá war in diesen Jahren ein Rückzugsort für die ländliche Bevölkerung aus anderen Teilen Kolumbiens, die vor der anhaltenden Gewalt flohen. In den 1960er Jahren führte dann zusätzlich der Bananen-Boom in Urabá zu vielen Einwanderungen in das Gebiet. Die große Immigration stellte Urabá vor Herausforderungen: Infrastruktur, öffentliche Dienste und Institutionen kamen an ihre Grenzen. Grundlegende Bedürfnisse wie Wasser, eine funktionierende Kanalisation und durchgehende Elektrizität konnten nicht mehr gewährleistet werden.

Insbesondere die Abwesenheit von staatlichen Institutionen führte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer Situation von chronischer Gewalt. In den 90er Jahren wurden dann große Teile der lokalen Bevölkerung von paramilitärischen Kräften vertrieben, um auf deren Land Palmölplantagen einzurichten.

Geschäftsleute und Paramilitärs eng verbündet

Von der Situation der Gewalt profitieren gerade auch Unternehmer: Auf dem Land von Vertriebenen können illegal Palmöl oder Bananen angepflanzt werden. Neben den vielen großzügigen vorhandenen natürlichen Ressourcen, ist die Region gerade auch dank der Nähe zum Panamakanal für deren Anbau begehrt. Inzwischen ist gar bekannt geworden, dass Geschäftsleute mit Paramilitärs Allianzen eingehen, um zu mehr Ländereien zu gelangen. In den letzten drei Jahren sind dafür mehr als 15 solcher Geschäftsleute verurteilt worden.

Humanitäre Zonen

Dank der Errichtung von humanitären Zonen konnte die Bevölkerung um die Jahrhundertwende in die Region zurückkehren. Diese humanitären Zonen unterliegen dem internationalen Völkerrecht. Trotz ihrem symbolischen Charakter können diese Zonen aber nicht vor aller Gewalt schützen. Insbesondere Mitglieder von Gemeinden, die sich in einem Prozess der Landrückgabe befinden, stehen im Blickfeld von bewaffneten Gruppen. Das hat sich leider auch am Ende des letzten Jahres wieder unverkennbar gezeigt.

Text: pbi Schweiz