Es hat mich unglaublich beeindruckt, mit welcher Energie und Ausdauer die vielen Graswurzelaktivist:innen ihr Engagement betreiben.“ 

Die pbi-Freiwillige Pia Uçar in KeniaVon Februar 2016 bis Februar 2017 war ich als Freiwillige im pbi-Projekt in Kenia. Zum Zeitpunkt meiner Ankunft bestand das Projekt seit drei Jahren. Nach intensiven ‚Vorarbeiten’ durch vorangegangene ‚Generationen’ von Freiwilligen und –Fachkräften habe ich gemeinsam mit Freiwilligen aus Kanada, Großbritannien, Belgien und den Niederlanden vor allem Menschenrechtsverteidiger_innen in Mathare, einer der größten marginalisierten Siedlungen (umgangssprachlich werden diese oft als ‚Slums’ bezeichnet, ich werde im folgenden den Begriff ‚Siedlungen’ verwenden) in Nairobi begleitet. Dabei unterscheidet sich die Art und das Verständnis von Begleitung im pbi-Kenia-Kontext in einigen Punkten recht deutlich von dem in anderen pbi-Projekten. Dies hängt unter anderem mit dem politischen Kontext aber auch mit den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der meisten begleiteten Menschenrechtsverteidiger_innen zusammen.

Das Leben und Arbeiten in Kenia und Nairobi im Besonderen

Mit dem Gedanken, in ein pbi-Projekt zu gehen, habe ich mich schon seit meinem Menschenrechtsstudium vor einigen Jahren beschäftigt. Anders als andere Entsendeorganisation der Entwicklungszusammenarbeit bzw. des Freiwilligendienstspektrums habe ich dabei pbi immer als eine Akteurin war genommen, die zumindest historisch sehr stark aus der internationalen Solidaritätsbewegung kommt. Insbesondere fand ich es spannend zu schauen, inwieweit wir als Akteur_innen tatsächlich in der Lage sind, diese Idee einer Solidarität, die nach meinem Verständnis auch zentral mit Hierarchiefreiheit einhergeht, in der praktischen Arbeit umzusetzen.

Nicht nur die Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsverteidiger_innen, auf die ich später noch zu sprechen komme, auch die Arbeit und das Leben im pbi-Team waren auf ihre ganz eigene Art daher sehr bereichernd. Ich war mit der Erwartung nach Kenia gekommen, im Leben und Arbeiten im pbi-Team viele Impulse für meinen eigenen Beitrag zu einer global gerechten und nachhaltigen Transformation zu bekommen. Ich war eingestellt auf lange Diskussionen zum eigenen Konsumverhalten, der eigenen Rolle in Nairobi, Kenia und der Welt, zu critical whiteness, Postkolonialismus und unserer eigenen Rolle in globalen Machtverhältnissen. Diese Diskussionen blieben zwar leider mehr oder weniger aus, haben mir daher aber dennoch in ihrem Ausbleiben wichtige Gedanken zu einer potentiell eigenen langfristigen Rolle in der internationalen Zusammenarbeit gegeben.

Im Alltag im Projekt habe ich es immer als besondere persönliche Herausforderung empfunden, sich in und zwischen den unterschiedlichen Lebensrealitäten in Nairobi zu bewegen. Während die Arbeit mich in die ‚Slums’ und zu deren Bewohner_innen gebracht hat, hat sich der Großteil meiner Freizeit in Hipster-Clubs und Shoppingmalls abgespielt. Vor dem erwähnten Anspruch an eine Solidaritätsarbeit ist das manchmal schwierig zu ertragen, zeigt aber eben auch, wie weit wir noch entfernt sind von der Vision einer globalen Transformation hin zu einer gerechteren Weltgesellschaft.

Im Vergleich mit anderen (internationalen) Organisationen vor Ort habe ich es trotz dieser (globalen) Herausforderungen als sehr wichtig wahrgenommen, dass wir sehr nah an den von pbi begleiteten Menschenrechtsverteidiger_innen dran’ sein können. Andere Organisationen erwähnen ihre 24-stündige Erreichbarkeit für Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen in Notfällen, sind dann aber auf diversen Ebenen doch oft zu weit weg, um adäquat und schnell reagieren zu können. Auch wenn die Sicherstellung einer solchen 24/7-Erreichbarkeit für uns als kleines Team durchaus herausfordernd und teilweise etwas einschränkend war, konnte ich wiederholt feststellen, wie wichtig dies aber für die Menschenrechtsverteidiger_innen ist. Selbst wenn glücklicherweise nicht übermäßig oft von diesem ‚Service’ gebraucht gemacht werden muss, wissen sie, dass sie sich auf unsere Erreichbarkeit verlassen können. Auch wenn dann, insbesondere nachts, auch uns nur eingeschränkte Möglichkeiten zu reagieren zur Verfügung standen und stehen, können wir doch in kurzer Zeit und unbürokratisch relevante Netzwerke aktivieren. Wiederholt haben Menschenrechtsverteidiger_innen mir erzählt, wie wichtig dies für ihre Arbeit ist. Unsere Arbeit und Erreichbarkeit trägt damit auch dazu bei, dass sie sich gestärkt fühlen, ihre wichtige menschenrechtliche Arbeit nicht aufzugeben. Dies ist eine überaus bereichernde Bestätigung für den pbi-Ansatz.

Der politische Kontext

Während meiner Zeit in Kenia gab es verschiedene politische Entwicklungen, die insbesondere auch für die Menschenrechtssituation im Land Implikationen hatten. Im April 2016 entschied der ICC in Den Haag die Verfahren gegen den amtierenden kenianischen Vizepräsidenten William Rutound den Journalisten Joshua Arap Sang wegen ihrer Rolle in den gewalttätigen Auseinandersetzungen nach den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2007 einzustellen.

Ab insbesondere Ende April 2016 kam es zu wochenlangen, teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Independent Electoral and Boundaries Commission. Deren hochrangige Funktionär_innen wurden teilweise der Parteinahme für die Partei des Präsidenten bezichtigt und mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Insgesamt wurde ihnen abgesprochen, faire Wahlen im August 2017 garantieren zu können. Menschen in verschiedenen Landesteilen kamen im Zuge der Proteste ums Leben. Zum Ende des Jahres hin wurden die betroffenen Funktionär_innen ersetzt.

Ein für die Menschenrechtssituation im Land sehr relevantes ‚Ereignis’ war im Juni 2016 die extrajudizielle Tötung des Menschenrechtsanwalts Willie Kimani, seines Klienten und deren Taxifahrers. Die drei wurden zunächst vermisst und später außerhalb von Nairobi tot aufgefunden. Vier Polizist_innen wurden in diesem Zusammenhang wegen Mordes angeklagt. Insbesondere der Umstand, dass ein international gut vernetzter Menschenrechtsanwalt – Willie Kimani arbeitete zum Zeitpunkt seines Todes für die US-amerikanische NGO International Commission of Jurists (ICJ) – hat zu großer nationaler und internationaler Aufmerksamkeit und Sorge bezüglich der Menschenrechtssituation in Kenia beigetragen.

Das pbi-Keniaprojekt

Im Keniaprojekt pflegen wir einen etwas eigenen ‚Stolz’, ganz anders zu sein als andere pbi-Projekte. Dies ergibt sich zum einen aus der Sonderstellung, dass wir momentan das einzige nicht spanischsprachige ‚klassische’ (=Schutzbegleitung anbietende) pbi-Projekt sind. Zum anderen, und wohl auch inhaltlich relevanter, funktioniert bzw. verstehen wir Schutzbegleitung in Kenia anders als in anderen pbi-Projekten und vor allem anders als gestern und ganz bestimmt anders als morgen. Dies ergibt sich zum einen aus den eingangs erwähnten prekären sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der meisten von pbi begleiteten Menschenrechtsverteidiger_innen. Der Großteil der begleiteten Aktivist_innen wohnt in den Siedlungen von Nairobi, das stellt auch unsere Begleitarbeit als eine Organisation die kein Funding vergibt, immer wieder vor Herausforderungen. Die Menschenrechtsverteidiger_innen können Gerichtstermine in Verfahren, die sich oft ohne nennenswerten Fortschritt über Jahre hinziehen, nicht wahrnehmen, weil ihnen das Geld für den Bus zum Gericht fehlt. Die Zeit, die sie in der Zusammenarbeit mit uns verbringen, bedeutet für viele immer auch den temporären Verlust eines Einkommens.

Ob der Notwendigkeit, neben der Arbeit als Menschenrechtsaktivist_in immer auch Möglichkeiten suchen zu müssen, ein Einkommen zu generieren, ist es vielen von ihnen nicht möglich, sich mit der gebotenen Langfristigkeit und Kontinuität zu engagieren. Phasen großen, auch zeitlich intensiven Engagements werden immer wieder abgelöst von solchen, in denen die sie komplett untertauchen, auch weil ein zeitweises ‚low profile’ für viele Menschenrechtsverteidiger_innen eine der wenigen Möglichkeiten bietet, sich zu schützen. Denn eine langfristig angelegte Begleitung über mehrere Wochen hinweg, wie in anderen pbi-Projekten nicht unüblich, ist ob der menschlichen Kapazitäten des pbi-Kenia-Teams zum einen nicht möglich zum anderen entspräche es aber auch nicht den Gefährdungsrealitäten vieler Aktivist_innen in den Siedlungen.

Dieser Rahmen macht eine kontinuierliche, physische Begleitarbeit schwer. Im pbi-Team sprechen wir daher oft nicht von der Begleitung eines_r Menschenrechtsverteidiger_innen an sich, sondern von Organisations- bzw. Prozessbegleitung. Das wichtigste Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Arbeit des Kenia-Teams mit dem Mathare Social Justice Centre (MSJC). pbi kennt Aktivist_innen aus dem Umfeld von MSJC quasi seit Gründung der Organisation vor einigen Jahren. Die Aktivist_innen, die sich bei MSJC engagieren, kommen größtenteils aus Mathare. Einige von ihnen unterstützt pbi dabei, das Unterstützer_innennetzwerk für MSJC zu vergrößern und zu verstetigen, etwa durch das Knüpfen von Kontakten mit der Internationalen (diplomatischen) Gemeinschaft. Eine große Rolle in der Zusammenarbeit spielt auch der Aspekt der Solidarität und die Möglichkeit für pbi, den Menschenrechtsverteidiger_innen in ihrer täglichen Arbeit näher zu kommen, als dies vielen großen Nichtregierungsorganisationen möglich wäre.

Mit dem Women Human Rights Defenders Toolkit, dessen Entwicklung ich von den ersten Vorarbeiten bis zum feierlichen Launch in Mathare mit begleiten durfte, hat das Kenia-Projekt zudem ein wichtiges Tool zum capacity building für Frauenrechtsverteidiger_innen geschaffen. In einem mehrmonatigen partizipativen Prozess wurde mit Unterstützung von zwei externen Beraterinnen so ein Instrument geschaffen, welches den Frauenrechtsverteidiger_innen einen leichten und schnellen Zugang zu relevanten nationalen, regionalen und internationalen menschenrechtlichen Schutzmechanismen gibt.

Kurz nach meiner Rückkehr nach Deutschland wurden die sogenannten ‚toolkit organizers’ (TOs) ausgewählt. Die TOs sind Frauenrechtsverteidiger_innen aus den drei Siedlungen Kibera, Mukuru und Mathare. Mit ihrer langjährigen Lebens- und Aktivismuserfahrung im jeweiligen lokalen Kontext sollen sie anderen grassroots-Aktivist_innen das Toolkit und dessen Inhalte näherbringen.

Während meiner Zeit im Projekt und auch nun — wieder in Deutschland — musste und muss ich oft an Aussagen von Menschen denken, die Menschenrechte als ein Luxusgut ansehen. Schon oft habe ich auf Podiumsdiskussionen und anderswo Menschen gehört, die sagen, dass erst einmal die ‚Basissachen’ wie Zugang zu Nahrung und Wohnen realisiert sein müssen, bevor Menschen sich im menschenrechtlichen Sinne für soziale Belange einsetzen können. Die Begegnungen mit vielen Graswurzelaktivist_innen in Kenia hat mich in der gegenteiligen Annahme bestätigt. Viele von ihnen verstehen ihren Einsatz für Menschenrechte gerade im Sinne eines „human rights based approach“ also eines Menschenrechtsansatzes, als Weg zu langfristig besseren sozialen Rahmenbedingungen. Es hat mich immer wieder unglaublich beeindruckt, mit welcher Energie und Ausdauer die vielen Graswurzelaktivist_innen ihr Engagement betreiben. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Wohlstandsgemütlichkeit bzw. der Nichtbereitschaft sich zu engagieren aus vermeintlichem Mangel an Zeit und Ressourcen vieler Menschen in Deutschland und Europa.