pbi’s Schutzbegleitung sowie die Bemühungen, die Situation von Menschenrechtsverteidiger:innen international bekannt zu machen und Unterstützung im Einzelfall zu mobilisieren, trug in der Staatengemeinschaft zu der wachsenden Erkenntnis bei, dass Menschenrechtsverteidiger:innen eines besonderen Schutzes bedürfen.

UN-Erklärung über Menschenrechts­verteidiger:innen

Am 9. Dezember 1998, dem Vortag des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wurde die „Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen“ (kurz: Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger:innen) einstimmig von der UN-Vollversammlung verabschiedet.

Diese Erklärung sowie die Etablierung des Begriffes „Menschenrechtsverteidiger:in“ (Human Rights Defender) haben weltweit zu einer ungeheuren Aufwertung des Einsatzes für Menschenrechte geführt. So nimmt die Erklärung eine bedeutende Schutzfunktion ein.

>> UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger:innen – 1998 (deutsch)
>> UN Declaration on Human Rights Defenders – 1998 (englisch)
>> Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – 1948 (deutsch)

Zudem wurde im Jahr 2000 bei der UN-Menschenrechtskommission (seit 2006: UN-Menschenrechtsrat) das Amt eine(s):r Sonderberichterstatter(s):in für Menschenrechtsverteidiger:innen (Special Rapporteur on the situation of human rights defenders) eingerichtet.

EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechts­verteidiger:innen

Auf der Grundlage der UN-Erklärung wurden 2004 die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen durch den Ministerrat der Europäischen Union verabschiedet. In den Leitlinien werden konkrete Maßnahmen zur Unterstützung von MRV durch EU-Missionen sowie im politischen Dialog mit Drittstaaten vorgeschlagen. 2008 wurden die Leitlinien aktualisiert.

Das vollständige Dokument:
>> EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen (deutsch) – aktualisierte Version von 2008
>> EU-Guidelines on Human Rights Defenders (englisch) – aktualisierte Version von 2008
 

Stand4HRD – Stand for Human Rights Defenders

Stand4HumanRightsDefendersDas Brüsseler „Human Rights and Democracy Network“ (HRDN) zeigt sich nicht überzeugt vom Engagement der EU zum Schutz und zur Unterstützung von MRV weltweit. HRDN hat daher die europaweite Kampagne „Stand for Human Rights Defenders“ lanciert, die in 2016 von 48 europäischen Nichtregierungs­organisationen durchgeführt wird. pbi ist eine davon.

Angesichts zunehmender Einschränkung der Handlungsspielräume von organisierter Zivilgesellschaft, sei es durch Drohung und physische Übergriffe, durch administrative Maßnahmen und finanzielle Kontrolle oder durch Kriminalisierung, sind durchgreifendere Maßnahmen, ein sichtbareres Engagement und eine kohärente EU-Politik vonnöten, so das HRDN. Auch sollen das EU-Parlament sowie die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten die Unterstützungsleistungen der EU-Institutionen stärker im Blick behalten.

>> Kampagnenankündigung des HRDN
>> Kampagnenwebseite
>> Do’s and Don’ts in EU public statements on HRDs