Die Arbeit von Anwält_innen, Organisationen und anderen Aktivist_innen, die sich für die Durchsetzung und den Schutz der Menschenrechte weltweit einsetzen, kann oft sehr gefährlich sein. Damit sie ihrer Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen können, muss die Sicherheit dieser Menschen gewährleistet werden. Zu diesem Thema hat der International Service for Human Rights (ISHR) zwei Artikel veröffentlicht.
Im ersten Artikel stellt der ISHR den Bericht „Von Einschränkung zum Schutz: Untersuchungsbericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Menschenrechtsverteidiger_innen und die Notwendigkeit für nationale Gesetze zum Schutz und Förderung ihrer Arbeit“ vor. Der Bericht analysiert die Gestaltung und Umsetzung von Gesetzen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen in 40 Ländern.
Der Rapport macht deutlich, dass es immer mehr Gesetze gibt, die die Arbeit von Menschenrechtler_innen nicht nur behindern, sondern auch unter Strafe stellen. Gleichzeitig werden jedoch auch positive Entwicklungen angeführt. So werden in Kolumbien, Côte d’Ivoire und Mexiko die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen direkt in ihre Gesetzgebung auf nationaler Ebene aufgenommen. Jedoch bilden diese Staaten laut des Berichts die Ausnahmen. Obwohl in anderen Ländern, wie Kanada, Uganda, Indien oder Australien, Teilaspekte der Erklärung in bestimmten Initiativen eingebunden sind, wird die internationale Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen in der nationalen Gesetzgebung kaum berücksichtigt. Somit gibt es keine handfesten Gesetzesvorlagen, die die Sicherheit der Menschenrechtsaktivist_innen in dem jeweiligen Land bindend machen könnten.
An die Kritik bezüglich der fehlenden Sicherheitsbestimmungen schließt sich auch die mexikanische Menschenrechtsverteidigerin Alejandra Ancheita, die geschäftsführende Direktorin des ProDESC, an. In einem Artikel, mit dem Titel „Die Herausforderungen für Menschenrechtsverteidiger_innen in Wirtschaft und Menschenrechten“, bemängelt Ancheita das Fehlen eines adäquaten Sicherheitsmechanismus, der Menschenrechtsverteidiger_innen vor Übergriffen schützen könnte. Ancheitas Augenmerk liegt insbesondere auf den Aktivist_innen in Mexiko. Aus persönlichen Erfahrungen teilt sie mit, dass ihre Rechte bei der Arbeit vor allen Dingen als Frau eingeschränkt und verletzt wurden. Laut der Menschenrechtsverteidigerin müssen traditionelle Sicherheitsmaßnahmen überdacht und geschlechtsspezifisch angepasst werden. Die mexikanische Regierung, sowie die internationale Staatengemeinschaft, müssen sich an diesem Punkt ihrer Führungsrolle bewusst werden und mit lokalen Autoritäten und den Menschenrechtsverteidiger_innen zusammenarbeiten, um einen langfristigen, geschlechtsspezifischen Sicherheitsmechanismus zu etablieren.
Beide Veröffentlichungen weisen darauf hin, dass fehlende Sicherheitsbestimmungen keine Probleme ausschließlich von Ländern des Globalen Südens sind. Die internationale Staatengemeinschaft ist von ihren Pflichten nicht entbunden, sondern muss aktiv zusammenarbeiten, um nachhaltige, länder- und geschlechtsspezifische Sicherheitsstrukturen zu etablieren und so die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen in einem geschützten Umfeld zu ermöglichen.
Zu den Artikeln des ISHR:
>> The challenges for women defenders working on business and human rights
Text: Nicolas Groenwald