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Pressemitteilung: Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko fordert Schutz für Angehörige von Verschwundenen

25.08.2025 – Zum Internationalen Tags der Opfer des Verschwindenlassens am 30. August warnt die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko vor der steigenden Gewalt gegen Angehörige von Verschwundenen in Mexiko. Es braucht wirksame staatliche Schutzmaßnahmen.

Wer in Mexiko nach verschwundenen Angehörigen sucht, begibt sich in Lebensgefahr. Seit 2011 wurden in Mexiko mindestens 30 Personen, die nach verschwundenen Familienmitgliedern suchten, ermordet. Das geht aus einem Risikobericht des mexikanischen Movimiento por Nuestros Desaparecidos en México von Ende 2024 und öffentlich dokumentierten Fällen für das Jahr 2025 hervor. Mindestens 9 Suchende wurden dabei selbst Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens – was mit ihnen geschah und ob sie überhaupt noch am Leben sind, ist ungewiss. Neben solchen schweren Gewaltverbrechen sind viele Suchende regelmäßig Bedrohungen, Diffamierungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt. 

Die Zahl der Verschwundenen erreichte mit über 130.000 im August 2025 einen neuen Höchststand. So geht es aus dem staatlichen Verschwundenenregister hervor, zivilgesellschaftliche Organisationen gehen demgegenüber von einer hohen Dunkelziffer aus. Vielerorts nehmen Angehörige die Suche selbst in die Hand und organisieren sich dafür in Kollektiven. „Menschen sehen sich genötigt, Aufgaben zu übernehmen, für die in einem Rechtsstaat eigentlich Polizei und Staatsanwaltschaften da sind. Aber weil die Straflosigkeit so hoch ist, haben sie nur wenig Vertrauen in die Behörden“, so Françoise Greve, Koordinatorin der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. Dass für die Angehörigen bei dieser Suche obendrein ein hohes Risiko bestünde, ebenfalls Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden, sei eine unerträgliche Tatsache. „Keine Familie sollte derart doppeltes Leid ertragen müssen, der Schutz der suchenden Angehörigen muss daher höchste Priorität haben“, fordert Greve. 

Seit 2012 gibt es in Mexiko einen staatlichen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger:innen und Journalist:innen, durch den die Betroffenen in Bedrohungssituationen besonderen behördlichen Schutz in Anspruch nehmen können. In den vergangenen Jahren wurden zunehmend auch Angehörige von Suchkollektiven in diesen aufgenommen. „Dass gefährdete Angehörige Zugang zum staatlichen Schutzmechanismus erhalten, ist leider noch alles andere als selbstverständlich. Obendrein sind die Schutzmaßnahmen oft nicht ausreichend oder effizient genug. Ein großes Hindernis ist, dass die Behörden die Angehörigen nicht automatisch als Menschenrechtsverteidiger:innen anerkennen. Dabei sollte doch klar sein: Wer sich für die Aufklärung eines Menschenrechtsverbrechen wie Verschwindenlassen einsetzt, ist Menschenrechtsverteidiger:in und hat damit auch ein Recht auf Anerkennung und wirksamen staatlichen Schutz“, betont Teresa Ávila Rivera von Pacta Servanda e. V., Mitgliedsorganisation der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. 

Der effiziente Schutz suchender Angehöriger ist auch ein wichtiger Bestandteil der Empfehlungen, die der UN-Ausschuss gegen Gewaltsames Verschwindenlassen (CED) der mexikanischen Regierung in Folge seines Mexiko-Besuchs 2021 machte und zu deren Umsetzung sich die mexikanische Regierung selbst verpflichtete. „Die deutsche und die europäische Politik können die Angehörigen von Verschwundenen in Mexiko unterstützen, indem sie den mexikanischen Staat an diese Selbstverpflichtung erinnern und ihre Anerkennung sowie wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz einfordern,“ so Ávila Rivera.

Zum internationalen Tag der Verschwundenen 2025 veröffentlicht die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ein Factsheet mit Hintergrundinformationen und Forderungen an politische Entscheidungsträger:innen zum Thema Verschwindenlassen in Mexiko. Sie finden dieses hier.