06.04.2021 – pbi Kolumbien hat Pater Javier Giraldo, einen anerkannten Menschenrechtsverteidiger und politischen sowie spirituellen Berater der Friedensgemeinde von San José de Apartadó, interviewt. Sie sprachen über ein Urteil des Verfassungsgerichts, das direkt die Friedensgemeinde und indirekt die Verteidigung der Menschenrechte im ganzen Land berührt.
Die Friedensgemeinde San José de Apartadó in Kolumbien weigert sich seit ihrer Gründung 1997, Partei für eine der im bewaffneten Konflikt beteiligten Gruppen zu ergreifen – Paramilitärs, Guerillagruppen oder die Armee – und kämpft mit gewaltfreien Mitteln für ein Leben in Frieden. Dadurch ist sie Bedrohungen, Stigmatisierung, Morden und Massakern ausgesetzt. pbi begleitet die kolumbianische Friedensgemeinde seit 21 Jahren und unterstützt die Gemeinde auch während der Corona-Pandemie aus dem In- und Ausland.
Was ist der Hintergrund dieses Urteils?
Warum hat sich die Friedensgemeinde entschieden, von ihrer Seite aus mit der Justiz zu brechen?
Nach dem schrecklichen Massaker im Februar 2005 beschloss die Gemeinde, keine Beziehungen mehr zum kolumbianischen Justizapparat zu unterhalten, es sei denn, dieser würde seine Fehler eingestehen, sie korrigieren und um Vergebung bitten. Der Justizapparat hatte häufig die Rechte der Gemeindemitglieder verletzt, Strafverfahren mit falschen Zeugen eingeleitet und vor allem für absolute Straflosigkeit bei Hunderten von Verbrechen gesorgt, die der Staat gegen die Gemeinde begangen hatte. Es gab keine Gerechtigkeit.
Wo wurde die Tutela eingereicht?
Die Brigade reichte die Tutela beim ersten gemischten Gericht von Apartadó ein, das sofort beschloss, einen Fall zu eröffnen und die Gemeinde zu informieren. Daraufhin machte sich diese an die Arbeit: Es gab viele interne Treffen, auch mit Verbündeten und Anwält:innen. Im Sinne des Bruches der Gemeinde mit dem Justizsystem beschlossen sie, nicht zu reagieren. So verstrichen einige Fristen und die Brigade beantragte die Einleitung eines Missachtungsverfahrens. Die Richterin leitete dieses Verfahren ein und da Missachtung ein Verbrechen für sich ist, ordnetet sie die Verhaftung von Germán Graciano, dem Rechtsvertreter der Gemeinde, an. Die Polizei von San José de Apartadó ist für die Durchführung der Anordnung verantwortlich.
Was geschah dann?
Da die Tutela von einem Gericht mit gemischter Gerichtsbarkeit untersucht wurde, wurde das Urteil dann von einem Zivilrichter überprüft. Bei der Recherche zu Germán Graciano stellte der Richter fest, dass er eine bedrohte Person war, für den die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR) vorläufige Maßnahmen ergriffen hatte, und dass viele internationale Organisationen zu seinem Schutz aufgerufen hatten. Der Richter hatte eine einfache Überlegung: „Ok, wessen Rechte sind wichtiger? Das Recht des Militärs auf einen guten Namen oder das Recht von Germán Graciano auf Leben?“ Und ohne zu zögern wurde die Entscheidung des vorherigen Richters aufgehoben und der Haftbefehl gestoppt. Trotzdem war die Tutela-Entscheidung immer noch wirksam, weshalb die Gemeinde, Anwält:innen und andere Verbündete eine Überprüfung der Tutela durch das Verfassungsgericht beantragten. Dies war die zweite Instanz; nachdem der nationale Ombudsmann für Menschenrechte und ein Richter des Verfassungsgerichts eine Überprüfung gefordert hatten, entschied das Gericht, den Fall zu untersuchen. Das war im November 2018. Nach den Regeln des Verfassungsgerichts sollte die Überprüfung einer Tutela nicht länger als drei Monate dauern. Dieses Mal dauerte es über zwei Jahre.
Was steht im Urteil des Verfassungsgerichts?
Am Ende fiel das Urteil zugunsten des Militärs aus, dessen Antrag wurde angenommen und gegen die Gemeinde entschieden. Das Urteil ist ziemlich lang und bezieht sich auf die bisherige Rechtsprechung bezüglich beider Rechte, das des guten Namens und das der Meinungsfreiheit. Es zitiert eine Menge anderer Urteile des Verfassungsgerichts und anderer Gerichte wie die der IACHR, erwähnt aber meiner Meinung nach nicht das wichtigste Element.
Was fehlte in der Entscheidung des Verfassungsgerichts?
Das wichtigste Element ist, dass die Rechtsprechung zum Recht auf freie Meinungsäußerung des Verfassungsgerichts, der IACHR und anderer Gerichte dem Recht auf freie Meinungsäußerung Vorrang einräumt als das wesentlichste Recht in einer Demokratie; damit es Demokratie geben kann, muss dieses Recht existieren und geschützt werden, was genau das ist, wofür die Gemeinde einsteht. In dem Urteil wird jedoch nicht die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts erwähnt, aus der hervorgeht, dass das Recht auf einen guten Namen weder von Natur aus an eine Position gebunden ist, noch durch eine gerichtliche Entscheidung erlangt wird, sondern vom guten Verhalten des Einzelnen abhängt, der dieses Recht einfordert. Und dass dieses gute Verhalten von der Gesellschaft anerkannt wird.
Wie wird sich das auf die Freiheit der Gemeinde auswirken, öffentlich auf ihre Situation aufmerksam zu machen?
Nun, die Wahrheit ist, dass der letzte und entschiedenste Abschnitt des Urteils die Gemeinde weder anweist, ihre Veröffentlichungen zu entfernen, noch sagt er, dass sie zukünftige Berichte nicht veröffentlichen darf. Das Urteil besagt, dass die Tatsache, dass das Gericht eine Verletzung des Rechts der Brigade auf einen guten Namen bestätigt, eine ausreichende Strafe für die Gemeinde und eine Wiedergutmachung für das Militär ist. Für viele ist dieses Urteil sehr seltsam und fragwürdig, da es zugunsten des Militärs und gegen eine Gemeindeentschieden hat, die Opfer so vieler paramilitärischer und militärischer Verbrechen war. Viele Verbündete haben daher die Notwendigkeit betont, etwas zu tun, und sie haben ihre Köpfe zusammengesteckt, um darüber nachzudenken.
Was denken Sie über das Urteil?
Als ich das Urteil las, dachte ich: „Da kann man nichts machen.“ Es ist vom höchsten Gericht im Staatsapparat; niemand steht darüber und niemand kann es kontrollieren. Dann beschloss ich, einen Brief an drei der Richter zu schreiben, die das Urteil unterzeichnet hatten. Ein Brief aus ethischer Perspektive, in dem ich sagte: „Ihr seid das höchste Gericht, aber ihr habt euch geirrt“, und ich zitierte viele Texte der IACHR und auch ein Urteil des Verfassungsgerichts zugunsten der Friedensgemeinde. Und ich teilte andere Überlegungen mit, die sich auf das beziehen, was die Gemeinde - zu einem großen Teil aufgrund des Militärs - durchgemacht hat.
Was haben die Anwält:innen gemacht?
Die verbündeten Anwält:innen begannen zu überlegen, ob es irgendeine rechtliche Handhabe gibt, und erinnerten sich dann, dass sie - obwohl es sich um das höchste Gericht handelt - von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts gehört hatten, gegen die erfolgreich Berufung eingelegt worden war. Also suchten sie nach einem Weg, das Gericht aufzufordern, das Urteil im Plenum aufzuheben.
Was sind die Argumente, um eine Aufhebung zu beantragen?
Erstens gibt es einen sehr offensichtlichen und rechtlichen Grund: Das Urteil beruft sich auf eine interne Regelung des Verfassungsgerichts, die eine Änderung der Rechtsprechung verbietet, es sei denn, der Gerichtshof im Plenum beschließt diese Änderung. In diesem Fall handelte es sich jedoch nur um eine Kammer und daher hatten sie nicht das Recht, die Rechtsprechung zu ändern. Die Anwält:innen zitierten auch konkrete Rechtsprechung zum Recht auf einen guten Namen und zeigten, dass dieses Recht im Fall der 17. Brigade nicht besteht, da sie es nicht erworben haben. Im Gegenteil - der Antrag auf Annullierung zählt all die Fälle auf, in denen die IACHR und das Verfassungsgericht selbst, der Oberste Gerichtshof, die Generalstaatsanwaltschaft usw. die 17. Brigade wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt haben. Aus diesem Grund, so führen sie an, existiert dieser gute Name nicht und wenn er nicht existiert, kann er auch nicht verteidigt werden. Andererseits besteht das Recht auf freie Meinungsäußerung sehr wohl und ist auch bereits vom Verfassungsgericht bestätigt worden.
Glauben Sie, dass der Antrag auf Annullierung angenommen werden wird?
Ehrlich gesagt bin ich nicht sehr optimistisch. Das Gericht hat sich sehr verändert, es ist nicht mehr das gleiche wie vor zwei oder drei Jahren. Jetzt gibt es mehrere rechts stehende Richter, die von Uribe oder Duque [ehem. Präsidenten Kolumbiens] ernannt wurden, und deshalb glaube ich nicht, dass sie die Forderung akzeptieren und das Urteil aufheben werden. Andererseits glaube ich auch, dass die Klage eine sehr starke rechtliche Grundlage hat und es wichtig ist, dass dies bekannt gemacht wird.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Friedensgemeinde und im Allgemeinen?
Auch wenn das Urteil keine Rücknahme fordert, befürchte ich mit Blick auf die vergangenen Handlungen der 17. Brigade gegen die Gemeinde, dass das Militär das Urteil nutzen als Grundlage für weitere Aktionen verwenden wird. Und ganz allgemein glaube ich, dass das Militär das Urteil nutzen kann, um viele soziale Organisationen anzuklagen: Jede:r, die:der über das Militär berichtet, könnte beschuldigt werden, seinen guten Namen verletzt zu haben.
Was kann die internationale Gemeinde tun?
Im Dezember hatten wir eine virtuelle Konferenz mit verbündeten Organisationen in Europa und sie haben uns die gleiche Frage gestellt. Im Moment, wo es noch keine Entscheidung des Gerichts über die Annullierung gibt, ist es sehr wichtig, dass internationale Organisationen Erklärungen abgeben - sowohl vor dem Verfassungsgericht selbst als auch bei der kolumbianischen Regierung, den Botschaften und bei Einrichtungen wie den Vereinten Nationen, der OAS, der IACHR usw. Warum? Weil das Gerichtsurteil die große Anzahl von Mitteilungen und Erklärungen von internationalen Einrichtungen erwähnt, die die breite internationale Unterstützung der Gemeinde belegen. Selbst wenn das Urteil nicht positiv ausfällt, haben diese Erklärungen vor dem Gerichtshof Gewicht und begünstigen die Gemeinde.
Pater Javier, haben Sie noch Worte der Hoffnung zum Abschluss?
Die Atmosphäre, in der die Gemeinde lebt, zeigt deutlich, dass wir einer sehr herausfordernden Situation gegenüberstehen, aber das Herz der Gemeinde ist bereit, sich ihm zu stellen, so wie wir es immer tun.
Interview: pbi Kolumbien; Übersetzung: Berit Köhne