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Kenia: Mindestens 24 Menschen sterben im Nachgang der Wahlen

Kenia: Mindestens 24 Menschen sterben im Nachgang der Wahlen

30.08.2017 - Die Wiederwahl von Präsident Kenyatta in Kenia Anfang August hat zu Gewalt in verschiedenen Teilen des Landes und dem Tod von mindestens 24 Menschen geführt. Nachdem im Vorfeld der Wahl bereits der IT-Direktor der Wahlkommission IEBC Christopher Msando getötet worden war, kam es im Nachgang der Wahlen zu regierungskritischen Protesten und Gewalt durch Sicherheitskräfte, sowie Wahlmanipulationsvorwürfen durch die größte Oppositionspartei National Super Alliance (NASA). Die NASA hatte zudem, verbunden mit dem Manipulationsvorwurf, die IEBC aufgefordert, ihren Kandidaten Raila Odinga zum Sieger der Präsidentschaftswahl zu erklären.

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Flagge Kenias auf Häuserwand
Amnesty International forderte die kenianische Regierung auf, Berichten nachzugehen, denen zufolge Protestierende gegen die Wahlergebnisse durch Polizeigewalt ums Leben gekommen waren. Insbesondere in einigen marginalisierten Siedlungen Nairobis war es zu Protesten gekommen. Muthoni Wanyeki, Amnesty Internationals Regionaldirektor für Ostafrika, das Horn und die Region der Großen Seen, erinnerte vor diesem Hintergrund an das in Völker- und kenianischem Recht verbürgte Verbot unverhältnismäßiger Gewaltanwendung.

Berichte von durch pbi begleiteten Menschenrechtsverteidiger_innen aus verschiedenen marginalisierten Siedlungen in Nairobi bestätigen Fälle von Gewalt durch Sicherheitskräfte in der unmittelbaren Zeit nach Wahl und –ergebnisverkündung. Menschenrechtsverteidiger_innen, die sich um die Dokumentation von Gewaltanwendung nach den Wahlen bemüht haben, berichten davon, während der Dokumentationsarbeit von der Polizei verfolgt worden zu sein.

Eine weitere für die Situation der Menschenrechte in Kenia heraufordernde Situation ist zudem der begonnene Deregistrierungsprozess für zwei etablierte Menschenrechtsorganisationen. Deregistrierungsdokumente des NGO Coordination Board für die Kenyan Human Rights Commission (KHRC) sowie das African Centre for Open Governance (AfriCOG) waren Mitte August an die Öffentlichkeit gelangt. KHRC wird der Besitz illegaler Bankkonten, Steuerhinterziehung und die Beschäftigung von Ausländer_innen ohne Arbeitserlaubnis vorgeworfen. AfriCOG wird beschuldigt, die Organisation sei nicht ordnungsgemäß registriert. Durch die Intervention eines AfriCOG-Anwalts konnte zunächst erreicht werden, dass weitere Aktionen gegen die beiden NGOs zumindest bis zum Abschluss von Untersuchungen der erhobenen Vorwürfe eingestellt werden.

Text: Pia Ucar

 

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