Aufgrund von Covid-19 muss auch der UN-Menschenrechtsrat seine Arbeitsweise überdenken. In einem Brief an die Präsidentin des UN-Menschenrechtsrats Elisabeth Tichy-Fisslberger und die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet heben 77 Organisationen (darunter pbi) hervor, worauf bei virtuellen Treffen geachtet werden muss und wieso diese die Ausnahme bleiben sollen.
Zivilgesellschaft muss sich einbringen können
Die Organisationen der Zivilgesellschaft fordern, dass bei der Besprechung von Menschenrechtsverletzungen die betroffenen Gruppen und Personen auch zu Wort kommen müssen. Sie haben die aktuellsten Informationen und das klarste Bild der Situation vor Ort. Auch Organisationen, die Menschenrechtsverteidiger_innen unterstützen, sollen sich einbringen können. Nur so kann der Menschenrechtsrat weiterhin sein Mandat einhalten. Im Brief wird daher verlangt, dass Sitzungen möglichst früh angekündigt werden, damit sich auch internationale Netzwerke beraten und vorbereiten können, die nicht immer auf eine Internetverbindung zugreifen können.
Virtuelle Treffen als Übergangslösung
Die Organisationen heben im Brief zehn Aspekte hervor, die bei der Planung virtueller Sitzungen berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören insbesondere Zeitzonenunterschiede, Fragen zu Informationssicherheit sowie Übersetzungsarbeit. Letzteres wurde bisher nicht berücksichtigt, es fanden alle Sitzungen nur in Englisch statt. Digitale Formate ermöglichen also als bestenfalls zweitbeste Option nach persönlichen Treffen zwar fortlaufende Kommunikation und Diskussion auch zu Krisenzeiten wie aktuell während Covid-19, als permanente Lösung überzeugen sie aber nicht.
Text: pbi Schweiz
Weitere Informationen
Der ganze Brief auf Spanisch und Englisch: Garantía del derecho a la participación de la sociedad civil en el marco de las reuniones virtuales ordinarias e informales instauradas con motivo del COVID-19 – Aportes desde la experiencia latinoamericana., NGO LAC, 30.04.2020