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Guatemala: Verfassungsgericht bestätigt RichterInnen nach fragwürdigen Wahlen

Guatemala: Verfassungsgericht bestätigt RichterInnen nach fragwürdigen Wahlen

 

Ende September wurden die neuen RichterInnen des Obersten Gerichtshofes sowie der Berufungsgerichte in einem national und international kritisierten Wahlvorgang gewählt. Nach Prüfung der Einsprüche aus der Zivilgesellschaft bestätigte das guatemaltekische Verfassungsgericht die gewählten RichterInnen.

Ende September 2014 wählte das guatemaltekische Parlament 13 neue Richter des Obersten Gerichtshofes sowie 210 Richter der Berufungsgerichte. Viele nationale und internationale Organisationen - auch peace brigades international - äußerten ihre Bedenken über Unregelmäßigkeiten während des Wahlvorgangs, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des guatemaltekischen Justizsystems gefährden. So soll u.a. die Kandidatenliste durch politische Interessen beeinflusst worden sein.

Die UN-Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von RichterInnen und AnwältInnen, Gabriela Knaul, erklärte, dass die Wahlen die internationalen Standards, besonders in Bezug auf Objektivität und Transparenz, nicht erfüllten. Die neu gewählte Berufungsrichterin Claudia Escobar Mejía trat nur fünf Tage nach ihrer Wahl wegen der Unregelmäßigkeiten während des Wahlvorgangs von ihrem Amt zurück. Sie betonte, dass die Korruption in Guatemala den Wahlvorgang sowie das Wahlergebnis erheblich beeinflusst hatte.

Das Verfassungsgericht von Guatemala setzte zunächst die Vereidigung der neu gewählten RichterInnen aus, um die Angelegenheit zu untersuchen. Knaul beurteilt diese Maßnahme als einen Legitimationsverlust. Am 20. November 2014 bestätigte das guatemaltekische Verfassungsgericht jedoch in einer 3-zu-2-Entscheidung die Wahl der RichterInnen. Zuvor wurden die Einsprüche von zivilgesellschaftlichen Organisationen überprüft, allerdings aufgrund mangelnder Beweise und fehlender überzeugender Argumente abgelehnt.

Die einzige akzeptable Option, die Institutionalisierung in Guatemala zu wahren, wären neue Wahlen. Damit soll gewährleistet werden, dass die fähigsten und ehrbarsten Personen diese hohen juristischen Ämter bekleiden.

pbi appelliert daher an die guatemaltekische Regierung, die Anschuldigungen ausgiebig zu untersuchen und, wenn notwendig, die an einer Einmischung in den Wahlprozess Beteiligten strafrechtlich zu verfolgen. Zugleich bittet pbi, Maßnahmen zu ergreifen, um den physischen Schutz von Richterin Escobar und allen anderen, die sich zu den Wahlvorgängen negativ geäußert haben, zu gewährleisten und sie vor jeglichen Repressalien durch eine Institution oder ein Gremium zu schützen. Des Weiteren fordert pbi notwendige Reformen, um den Rechtsstaat in Guatemala zu stärken.

Text: Stephanie Brause