17.06.2017 - Das guatemaltekische Verfassungsgericht hat seine Entscheidung, die Megaprojekte Oxec I und II für den Bau von Wasserkraftwerken auf dem Fluss Cahabón zu sistieren, wiederrufen. Dies obschon das Vorhaben die ILO Konvention 169 zu den Rechten indigener Völker verletzt. Die betroffenen Bauerngemeinschaften sind empört und bangen um ihre Lebensgrundlage.
Verfassungsgericht genehmigt die Wasserkraftwerke Oxec I und II
Lediglich drei Monate später revidierte dasselbe Gericht jedoch seinen wegweisenden Entscheid und erließ der Firma Energy Resources Capital Corp. aus Panama die Genehmigung, das umstrittene Projekt fortzuführen, währenddem die Bevölkerung parallel dazu befragt werden muss. Der Druck von außen, unter anderem von großen transnationalen Firmen sowie von der Stiftung für Entwicklung in Guatemala (FUNDESA), konnte das Gericht wieder umstimmen.
Druck auf die Bauerngemeinschaften in Santa María Cahabón
Die von den Wasserkraftwerken betroffene Bevölkerung in Santa María Cahabón ist wütend, verunsichert und enttäuscht über den Entschluss des Gerichts. Der Environmental Justice Atlas berichtet, dass lokale Bauerngemeinschaften bedroht und eingeschüchtert werden, damit sie ihr Land für die zwei Megaprojekte zur Verfügung stellen. In der Vergangenheit haben ähnliche Vorhaben, wie das Wasserkraftwerk Renance I, zu einer hohen Wasserverschmutzung und Senkung des Wasserpegels geführt, ohne dass jemals Entschädigungen gezahlt wurden. Ohne Zugang zum Fluss wird den lokalen Gemeinschaften ihre Lebensgrundlage entzogen.
Text: pbi Schweiz
>> pbi Guatemala: Monatliches Informationspaket (in Spanisch)
>> United Nations: Einverständnis der indigenen Gemeinschaften (in Englisch)