10.10.2024 – Polizei und Militär in Kolumbien sind bis heute für zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich – innerhalb und außerhalb des bewaffneten Konflikts. Wirkliche Reformen des Sicherheitssektors haben bisherige Regierungen vermieden. Seit 2021 führt die Bundesregierung zwei Kooperationen mit Polizei und Militär in Kolumbien durch. Die Projekte müssen strikt an verbindliche menschenrechtliche Vorgaben geknüpft werden.
Polizeigewalt ist in Kolumbien weitverbreitet. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten im Zeitraum 2015 bis 2023 insgesamt 929 Tötungsdelikte, über 91.000 Fälle von Körperverletzung und mindestens 268 Fälle sexualisierter Gewalt durch Polizeikräfte. Vor allem bei Demonstrationen und Zwangsräumungen sind immer wieder schwere Straftaten durch die Polizei zu beobachten.
Militärkräfte sind ebenfalls für eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverletzungen verantwortlich – immer wieder auch in Komplizenschaft mit nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen. Für die Jahre 2002 bis 2008 ermittelt die mit dem Friedensabkommen von 2016 zwischen der Regierung Kolumbiens und der Guerrilla-Gruppe FARC geschaffene Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) wegen der systematischen außergerichtlichen Hinrichtungen von über 6.400 Menschen vor allem durch Militäreinheiten. Menschenrechtsorganisationen gehen sogar von bis zu 10.000 solcher als sog. Falsos Positivos bekannt gewordener Fällen aus.
Vor diesem Hintergrund unterstützen die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Menschenrechtskoordination Kolumbien (MRKK), darunter pbi, die Vorschläge kolumbianischer Menschenrechtsorganisationen für strukturelle Reformen des Sicherheitssektors und fordern verbindliche menschenrechtliche Vorgaben für die beiden Kooperationen der Bundesregierung mit Polizei und Militär. Dafür formuliert das MRKK-Briefing klare und konkrete Mindestanforderungen.
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