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10.01.2018 - „Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken.“ — Artikel 1 der UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger_innen

Abel Barrera, AI-Menschenrechtspreisträger 2011, ist Leiter des Menschenrechtszentrums "Tlachinollan" in Mexiko und wird aufgrund mehrfacher Morddrohungen seit 2003 von pbi begleitet.In diesem Jahr jährt sich nicht nur die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 70. Mal, auch die Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger_innen feiert ihr 20-jähriges Jubiläum. Die 1998 von der UN verabschiedete Erklärung erkennt erstmals das Recht an, Menschenrechte zu verteidigen. Doch auch nach 20 Jahren sind Menschenrechtsverteidiger_innen weltweit weiterhin großen Gefahren ausgesetzt. Staatliche und nichtstaatliche Akteure diffamieren und bedrohen sie aufgrund ihres Einsatzes.
 

„Wenn die Rechte von Menschenrechtsverteidiger_innen verletzt werden, sind all unsere Rechte in Gefahr und wir sind alle weniger sicher.“ 
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(Kofi Annan, ehemaliger UN-Generalsekretär)

Dieses Jahr soll daher – noch mehr als sonst – im Zeichen von Menschenrechtsverteidiger_innen stehen. pbi setzt sich seit ihrer Gründung für den Schutz dieser Menschen ein. Mit verschiedenen thematischen Beiträgen und Publikationen möchten wir Sie in den kommenden Monaten über die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen weltweit informieren und auch, warum ihr Schutz weiterhin von Bedeutung ist.

>> Erklärung zu den Menschenrechtsverteidiger_innen

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