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23.05.2017 - Ende April konnte ein neues Gesetz gegen die Folter vom Parlament verabschiedet werden. Zudem stimmte der Senat einem Gesetz gegen das Verschwindenlassen zu. Die neuen Gesetzesartikel werden international begrüßt, wenn auch mit gewissen Vorbehalten. 

Artikel_Neue Gesetze gegen Folter und Verschwindenlassen2014 sind in Ayotzinapa, Mexiko, 43 Student_innen gewaltsam verschwunden, was national und international für große Empörung sorgte. Präsident Enrique Peña Nieto versprach im Anschluss neue Regelungen, um in Zukunft solche Straftaten zu verhindern. Nach langen Verhandlungen sind nun, drei Jahre nach dem gewaltsamen Ereignis, neue Gesetzesartikel auf dem Tisch. 

Folterverbot und Verschwindenlassen

Das Foltergesetz schreibt ein absolutes Verbot der Anwendung von Folter vor und stellt sicher, dass Beweise, welche durch Folter gewonnen werden, vor Gericht nicht zugelassen werden. Das Gesetz gegen das erzwungene Verschwinden soll der gewaltsamen Entführung von Menschen Einhalt gebieten. So wird es in Zukunft eine nationale Suchkommission geben, die bei der Aufklärung von solchen Straftaten mithilft. Ebenso soll die Vernetzung zwischen den einzelnen Behörden in den unterschiedlichen Bundesstaaten intensiviert werden. Das Gesetz muss nun noch vom Repräsentantenhaus verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es landesweit in Kraft tritt.

Reaktionen aus der internationalen Gemeinschaft

Gemäß Erhebungen von Amnesty International ist die Zahl von Folter und Misshandlungen in Mexiko im vergangenen Jahrzehnt um 600 Prozent gestiegen. Die Organisation hatte im Vorfeld mehrere Punkte am neuen Foltergesetz bemängelt und kritisiert. Mit dem Endergebnis zeigt sie sich nun aber zufrieden. Auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) ist über den neuen Gesetzesartikel erfreut

Weniger optimistisch wurde das Gesetz gegen das Verschwindenlassen aufgenommen. Das OHCHR schrieb «Das Gesetz enthält einige Fortschritte in der Handhabung eines der schmerzvollsten, dringlichsten und komplexesten Probleme vom mexikanischen Staat». Jedoch sei das volle Potenzial nicht ausgeschöpft worden, da der Gesetzestext vage formuliert sei und daher gewisse Lücken aufweise. Das Büro für Lateinamerika in Washington (WOLA) zeigte sich besorgt, weil zu fest auf Formalitäten, wie beispielsweise die Unterscheidung zwischen „Verschwundener Person“ und „Nicht-lokalisierbarer Person“ beharrt würde, anstatt alle Kräfte zu vereinen, um die vermissten Personen zu finden.  

Relevanz für die von pbi begleiteten Organisationen

Die rechtliche Verankerung des Folterverbots und gegen das Verschwindenlassen, gemäß internationalen Standards, ist auch für die begleiteten Organisationen von pbi ein wichtiger Schritt. Im Norden von Mexiko begleitet pbi zu diesem Thema namentlich das Centro de Derechos Humanos Paso del Norte in Ciudad Juárez, welches die Opfer von Folter unterstützt und rechtliche und psychologische Hilfe anbietet. Die Organisation Centro Diocesano para los Derechos Humanos Fray Juan de Larios de Saltillo sorgt sich um Familienmitglieder von verschwundenen Personen und setzt sich für die Rechte von Migrant_innen ein. 

Text: pbi Schweiz