Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte hat ein Video veröffentlicht, um seine Besorgnis über die Kriminalisierung von Bernardo Caal Xól in Guatemala kund zu tun.
Das UNO-Hochkommissariat äußert sich in einem Video vom 20. Dezember 2018 besorgt über die Inhaftierung des Menschenrechtsverteidigers Bernardo Caal Xól. Der Menschenrechtsverteidiger setzt sich seit 2015 für die Rechte der q’eqchí‘ Gemeinschaften des Municipio Santa María Cahabón im Widerstand gegen den Bau von Staudämmen der Firma Oxec ein. Letzten November wurde er zu 7 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt.
Besorgnis der UNO im Fall von Bernardo Caal Xól
Das Staudammprojekt wurde ohne vorgängige Befragung und ohne Zustimmung der lokalen Bevölkerung in Angriff genommen, und hat negative Konsequenzen auf die Umwelt, die natürlichen Ressourcen, den Zugang zu Wasser und die Gesundheit der q’eqchí‘, äußerten die Expert_innen des UNO-Hochkommissariats in einer Medienmitteilung. Im Januar 2017 hat der oberste Gerichtshof die zeitweilige Aufhebung der Bewilligung des Oxec Bauprojekt angeordnet, was finanzielle Verluste für Oxec zur Folge hatte. In einem Urteil von Mai 2017 erkannte das Verfassungsgericht das Recht auf vorgängige und freie Zustimmung der betroffenen q’eqchí‘ Gemeinschaften an. Zeitgleich mit dem Einreichen der Beschwerde gegen das Bauprojekt hat ein Tochterunternehmen der Gesellschaft Oxec eine Strafanzeige gegen Bernardo Caal Xól erhoben, worauf dieser seit Januar 2018 in Untersuchungshaft festsaß.
„Die Verurteilung von Herrn Caal Xól zu mehr als 7 Jahren Haft wegen schwerer Freiheitsberaubung und schwerem Diebstahl einer Bohrmaschine, eines Werkzeugkastens und eines Glasfaserkabels ist unverhältnismäßig und beruht hauptsächlich auf Zeugenaussagen von Mitgliedern der Oxec Gesellschaft. Die Verurteilung des Wortführers der q’eqchí‘ Gemeinschaften ist offensichtlich ein Einschüchterungsversuch und untergräbt die Legitimität der Rechte indigener Völker“, meinten die Expert_innen in der Medienmitteilung. „Dies ist kein Einzelfall; zahlreiche Mitglieder indigener Gemeinschaften, die ihr Land und dessen natürliche Ressourcen gegen umweltschädigende Megaprojekte verteidigen, werden in Guatemala kriminalisiert. Wir betonen, dass strafrechtliche Ermittlungen unabhängig und unparteiisch sein sollten. „
„Wir fordern die guatemaltekische Regierung auf, den indigenen Menschenrechtsverteidiger_innen effektiven Schutz zu gewähren. Auch die Unternehmen tragen eigens die Verantwortung Menschenrechte zu respektieren und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu befolgen“, schlossen die Expert_innen.
Text: pbi Schweiz
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Medienmitteilung des UNO-Hochkommissariats in spanisch & in englisch