Direkt zum Inhalt

Straflosigkeit und Kriminalisierung

Bild
Straflosigkeit -  Zehntausende Menschen wurden in Mexiko in den letzten Jahren Opfer Gewaltsamen Verschwindenlassens

Die UN-Menschenrechtskommission definiert Straflosigkeit als „die Unmöglichkeit, de jure oder de facto, Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, ob in Straf-, Zivil- oder Disziplinar­verfahren, da sie keiner Ermittlung unterworfen werden, die dazu führen könnte, dass sie angeklagt, verhaftet, verurteilt und, falls sie schuldig gesprochen werden, zu angemessenen Strafen verurteilt werden und ihren Opfern Entschädigung zuteil wird.“

Die ungenügende strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechts­verbrechen wie Genozid, Folter, Vergewaltigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist in allen pbi–Projektländern ein zentrales Thema. Organisationen, die sich entweder politisch gegen Straflosigkeit einsetzen, Rechtsberatung für Opfer anbieten oder Ausgrabungen von Massengräbern durchführen, sind aufgrund ihres Engagements Bedrohungen ausgesetzt. Über 40 der von pbi begleiteten Organisationen und Einzelpersonen engagieren sich in diesem Bereich.

Zudem werden Menschenrechts­verteidiger:innen in den pbi-Projektländern oft Opfer von Kriminalisierung. Damit ist die politisch motivierte Strafverfolgung von Einzelpersonen gemeint, mit dem Ziel, die Aktivitäten der Betroffenen zu erschweren bzw. zu verhindern. Die Folgen für die Betroffenen sind teilweise dramatisch. Neben psychischen Folgen wie Angst und Gefühlen der Isolation berichten sie auch von negativen Auswirkungen der Beschuldigungen auf ihr Ansehen in ihrem (erweiterten) persönlichen Umfeld.
 

Exemplarisch werden im Folgenden einige von pbi begleitete Menschenrechtsverteidiger:innen und ihre Organisationen zu den Arbeitsschwerpunkten „Straflosigkeit“ und „Kriminalisierung“ vor­gestellt:

Anwaltskollektiv José Alvear Restrepo CCAJAR (Kolumbien)

Eduardo Carreño, Anwalt von CCAJAR mit der pbi-Freiwilligen Delphine Taylor

Eduardo Carreño ist Anwalt des CCAJAR. Er ist über die Grenzen Kolumbiens hinaus für die Vertretung der Opfer von Menschenrechtsverbrechen bekannt. Seit mehr als 35 Jahren ist das Kollektiv mittlerweile tätig. In dieser Zeit konnten die Anwält:innen von CCAJAR mehrere wegweisende Urteile für die vielen Opfer des langwährenden Konflikts und deren Angehörige erkämpfen. Aufgrund dieser Arbeit sind die Anwält:innen ständigen Drohungen ausgeliefert, Regierungsvertreter:innen diffamieren sie und Todesschwadronen bezeichnen sie öffentlich als „militärische Ziele“. pbi begleitet das Anwaltskollektiv seit 1995.

>> Interview mit Eduardo Carreño (Englisch)
 

Menschenrechtsanwalt Edgar Pérez Archila (Guatemala)

Edgar Pérez Archila

Seit 1997 vertritt Edgar Pérez Archila Opfer von Menschen­rechts­verletzungen und deren Angehörige. Pérez ist einer der wenigen Anwält:innen, die die im Bürgerkrieg (1960-1996) begangenen Menschenrechts­verletzungen aufzuklären versuchen. Zusätzlich vertritt er Opfer sexueller Gewalt, von Zwangsräumungen und Verstößen gegen das Arbeitsrecht. Im Jahre 2011 gewann er einen historischen Prozess im Zusammenhang mit dem Massaker in „Las Dos Erres“, einem kleinen Dorf in Norden Guatemalas: Ehemalige Mitglieder einer Spezialeinheit der Armee wurden dabei für die Ermordung von mehr als 200 Dorfbewohner:innen zu jeweils 6.060 Jahren Haft verurteilt. Für seine Arbeit erhielt Pérez im April 2012 den „Internationalen Menschenrechtspreis für Anwält:innen“ der American Bar Association in New York.
 

Comité Cerezo (Mexiko)

Emiliana, Francisco und Alejandro Cerezo Contreras

Obwohl der Vorwurf der Beteiligung an einem Bomben­anschlag jeglicher Grundlage entbehrte, wurden Alejandro und Antonio Cerezo gemeinsam mit ihrem Bruder Hector im Jahre 2001 zu hohen Gefängnisstrafen in einem Hochsicherheits­gefängnis verurteilt. Dort waren sie Schikanen und Folter ausgeliefert. Um auf die Verurteilung ihrer Brüder aufmerksam zu machen und ihre Freilassung zu fordern, gründeten ihre Geschwister in der Folge das Comité Cerezo. Mittlerweile sind die Brüder wieder frei, und das Komitee ist in ganz Mexiko aktiv und setzt sich für die Verteidigung der Rechte von politisch inhaftierten Menschen und Gewissensgefangenen ein. Die Arbeit des Komitees wurde 2012 mit dem Aachener Friedenspreis gewürdigt.

Publikationen zu den Themen „Straflosigkeit“ und „Kriminalisierung“