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Online-Veranstaltung: "UN-Prozesse und die zum Schutz von Umweltschützer:innen erforderlichen vertraglichen Formulierungen"

Erwarten wir von UN-Konferenzen zu viel? Sind sie glaubwürdige Prozesse? Was wird auf der COP16, der COP29 und den Gesprächen über das UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte entschieden? Was kann die internationale Gemeinschaft zur Stärkung des Schutzes von Menschenrechtsverteidiger:innen tun?

Über diese und weitere Fragen sprechen wir bei der Online-Veranstaltung „UN-Prozesse und die zum Schutz von Umweltschützer:innen erforderlichen vertraglichen Formulierungen“, die während der COP16-Biodiversitätskonferenz vom 21. Oktober bis 1. November in Cali, Kolumbien, stattfindet. Auf der COP16 mit dem Thema „Peace with Nature“ wird es Bemühungen geben, das Ziel 22 des Globalen Biodiversitätsrahmens zu stärken, das die Notwendigkeit eines „vollständigen Schutzes von Menschenrechtsverteidiger:innen im Umweltbereich“ festhält.

In den Wochen nach der Biodiversitätskonferenz werden die COP29-Klimakonferenz in Aserbaidschan (vom 11. bis 22. November) und die Verhandlungen über das UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte in Genf (die jetzt auf den 16. bis 20. Dezember verschoben wurden) stattfinden. 

Bedauerlicherweise hat der COP29-Prozess in keinem seiner endgültigen Texte eine Formulierung über den Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen aufgenommen, obwohl seit der COP21-Konferenz im Jahr 2015 mindestens 1.390 Land- und Umweltverteidiger:innen ermordet wurden. Ein aktueller Entwurf des UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte fordert die Vertragsstaaten hingegen auf, „geeignete legislative, regulatorische und andere Maßnahmen“ zu ergreifen, um „die Sicherheit von Menschenrechtsverteidiger:innen zu gewährleisten“.

An der Online-Veranstaltung mit Simultanübersetzung nehmen Berenice Celeita von der Asociación para la Investigación y Acción Social (Nomadesc) aus Cali, Kolumbien, Javier Garate von Global Witness aus Washington, DC, und Yannick Wild von pbi Schweiz aus Genf teil. Die Teilnahme ist kostenlos.

Online-Veranstaltung „UN-Prozesse und die zum Schutz von Umweltschützer:innen erforderlichen vertraglichen Formulierungen“

Zeit: Donnerstag, den 24. Oktober 2024, um 19 Uhr (CET)
Ort: online (via Zoom)

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