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Guatemala: UN-Hochkommissar für Menschenrechte besucht Guatemala

Guatemala: UN-Hochkommissar für Menschenrechte besucht Guatemala

11.12.2017 - Der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Zeid Ra‘ad Al Hussein besuchte im November Guatemala. In einer Pressemitteilung äußerte er sich über die Menschenrechtslage im Land und Herausforderungen der Regierung, die Gesetzgebung in Einklang mit der internationalen Rechtsprechung zu bringen.

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Zeid Ra‘ad Al Hussein
„Menschenrechtsverteidiger_innen waren und sind die Avantgarde transformierender Bewegungen, die sich für größere, demokratische Räume einsetzen und Frieden schaffen, sowohl gestern als auch heute“, so Al Hussein während seines Aufenthaltes am 17. und 18. November in Guatemala. Im Rahmen seines Besuchs traf er sich mit mit zivilgesellschaftlichen Vertreter_innen, Journalist_innen und UN-Institutionen. Darüber hinaus kam er unter anderem mit dem Staatsoberhaupt Jimmy Morales, dem Präsidenten des Kongresses, Richter_innen des Verfassungsgerichts, dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs und dem Menschenrechtsombudsmann zusammen. In der am 19. November vorgestellten Pressemitteilung stellte Al Hussein fest, dass es zwei Guatemalas gibt: Eines, das für eine geringe Minderheit als modern und funktionell angesehen wird und ein weiteres, welches für die Mehrheit der Bevölkerung aus Diskriminierung und Armut aufgrund von Korruption und Straflosigkeit besteht.

Menschenrechte müssen eingehalten werden

Bei ihrem letzten Besuch in Guatemala vor fünf Jahren gelangte Al Husseins Vorgängerin Navi Pillay zu dem Schluss, dass sich das Land an einem Scheideweg befand. Ihrer Einschätzung nach hatte das Land die Möglichkeit, notwendige Reformen durchzuführen, um einen modernen, demokratischen Staat zu schaffen, der auf Rechtsstaatlichkeit basiert und sich an den Prinzipien der Menschenrechte orientiert. Die Implementation dieser Reformen wird aber von verschiedenen Akteuren verzögert und behindert. Zu einer identischen Einschätzung kam Al Hussein bei seinem aktuellen Aufenthalt. Fortschritte, die durch die Zivilgesellschaft initiiert wurden, stehen vermehrt auf dem Spiel. Daher unterstreicht er in seiner Presseerklärung die Relevanz eines transparenten Wahlprozesses für den Vorsitz der Generalstaatsanwaltschaft im kommenden Jahr. Außerdem betont er, dass er die Wahlen durch das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Guatemala genau im Auge behalten wird.

Al Hussein drückte seine Sorge um die Menschenrechtsverletzungen aus, die vor allem für die indigene Bevölkerung bereits Alltag geworden sind. Er fordert den guatemaltekischen Staat auf, sicherzustellen, dass sie in den vollen Genuss ihrer Rechte kommen. Dies beinhaltet das durch die Ratifizierung des Abkommens 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugesicherte Recht, die indigene Bevölkerung in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu befragen und in die Entscheidungsfindung einzubinden. Al Hussein erinnerte die Regierung des zentralamerikanischen Landes an ihre Pflicht, diesem sogenannten Konsultationsrecht Rechnung zu tragen. Besonders besorgniserregend ist für ihn eine aktuelle Gesetzesinitiative, die dieses Konsultationsrecht regulieren soll und somit die Selbstbestimmung der indigenen Völker einschränken würde. Die Ausarbeitung dieses Gesetzes findet unter Ausschluss der indigenen Völker statt, wird von ihnen nicht befürwortet und ist nicht mit internationalen Richtlinien vereinbar. Ferner mahnt der UN-Vertreter, dass die andauernde gewaltsame Vertreibung der Landbevölkerung internationale Menschenrechtsstandards verletzt.

Zwei Wochen nach dem Besuch gaben das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte und die Delegation der Europäischen Union eine gemeinsame Erklärung heraus, in der sie dafür plädieren, Menschenrechte stärker zu fördern und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger_innen verurteilen. Beide Institutionen forderten den guatemaltekischen Staat dazu auf, eine Politik zu etablieren, die Menschenrechtsaktivist_innen schützt, und deren wichtige Arbeit durch öffentliche Erklärungen und Programme anzuerkennen und zu unterstützen.

Text: Stephanie Brause

Weitere Informationen:
- Presseerklärung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (englisch)
- Presseerklärung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (spanisch)

Quelle:
- www.elperiodico.com.gt