21.03.2022 – pbi fordert zusammen mit anderen Menschenrechtsorganisationen den UN-Menschenrechtsrat auf, bezüglich der Menschenrechtslage in Guatemala aktiv zu werden. pbi sieht die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz der Justizbeamt:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen ernsthaft in Gefahr.
Die NGOs betonen in ihrer Botschaft, dass die Unabhängigkeit der Justiz und der öffentlichen Institutionen stark gefährdet ist. Justizbeamt:innen, Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen werden systematisch kriminalisiert und bedroht und sie werden nur unzureichend geschützt. Bei friedlichen Protesten beobachten die unterzeichnenden Organisationen eine Zunahme an unverhältnismässiger Gewaltanwendung gegen die Protestierenden. Hinzu kommt, dass der Staat öffentliche Einrichtungen, welche die Einhaltung der Menschenrechte im Land überwachen, aufgelöst hat. Diese Situation erschwert die Arbeit von Aktivist:innen enorm.
Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger:innen
Statt die Menschenrechtsverteidiger:innen im Land zu schützen, wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das ihre Tätigkeit einschränkt und kriminalisiert. Das Gesetz ermöglicht es unter anderem, Mitarbeitende von NGOs rechtlich zu verfolgen, sollten sie beispielsweise von internationalen Finanzmitteln Gebrauch machen. Diese gezielte Anwendung des Gesetzes stellt einen klaren Übergriff gegen die Menschenrechtsverteidiger:innen dar. Die Unterzeichnenden appellieren, dass die Unabhängigkeit der Justiz dringend wiederhergestellt und Menschenrechtsverteidiger:innen geschützt werden müssen. Der UNO-Menschenrechtsrat wird darum aufgefordert, hinsichtlich dieser besorgniserregenden Entwicklung aktiv zu werden.
Text: pbi Schweiz
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>> Alle Beiträge von pbi an der 49. Sitzung des Menschenrechtrats, 28.03.2022