02.05. 2019 – Der Menschenrechtsverteidiger Abelino Chub Caal wurde am 26. April 2019 von allen Anschuldigungen gegen ihn freigesprochen. Chub Caal befand sich zwei Jahre lang in Untersuchungshaft, obwohl es keine Beweise für seine mutmaßlichen Taten gab.
Ein typischer Fall von Kriminalisierung
Das Schicksal Chub Caals ist ein emblematischer Fall der herrschenden Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidiger_innen in Guatemala. „Das Strafrecht darf nicht dazu gebraucht werden, Fälle der Verteidigung von Landrechten zu lösen“, schreibt Victoria Tauli-Corpuz, UNO-Sonderberichterstatterin für die Rechte von indigenen Völkern, nach der Verkündigung der Urteils auf Twitter. Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte hält Staaten außerdem dazu an, „das Recht nicht ungerechtfertigt dazu zu verwenden, Menschenrechtsverteidiger_innen zu kriminalisieren“.
Abelino Chub Caal erklärte nach der Bekanntgabe der Urteils, dass es ihm seit seiner Verhaftung wichtig gewesen war, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass er kein Verbrecher sei. Er rief außerdem zur Freilassung aller kriminalisierten und unschuldig eingesperrten Verteidiger_innen von Landrechten auf.
Text: pbi Schweiz
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