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20.09.2017 - Vor drei Jahren, in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014, sind nach einem Angriff durch staatliche Sicherheitskräfte in Iguala, Guerrero, 43 Studenten des Landstudienkollegs Raúl Isidro Burgos de Ayotzinapa spurlos verschwunden und sechs weitere Personen, drei davon Studenten aus Ayotzinapa, durch Schüsse getötet worden.

Mexico secuESTrADODas Landstudienkolleg von Ayotzinapa zeichnet sich seit jeher durch den Kampf für eine soziale Transformation zugunsten diskriminierter und marginalisierter Bevölkerungsteile in der ländlich geprägten Region aus. Die Studenten des Studienkollegs waren bereits früher staatlicher Gewalt ausgesetzt. Im Dezember 2011 wurden zwei Studenten außergerichtlich hingerichtet, drei wurden schwer verletzt und 24 weitere willkürlich verhaftet; davon wurde mindestens eine Person gefoltert.

Die offizielle Version des Geschehens der Nacht zum 27. September 2014 besagt, dass der Bürgermeister und seine Frau die Entführung der unbequemen Studenten veranlasst haben, welche schließlich von staatlichen Sicherheitskräften an Mitglieder einer kriminellen Vereinigung übergeben und von diesen noch in der selben Nacht umgebracht und auf einer Mülldeponie im nahe gelegenen Cocula verbrannt wurden.

Am 21. Januar 2015 erklärte der ermittelnde Staatsanwalt Jesús Murillo Karam, anhand identifizierter Überreste eines Studenten, die Verschwundenen für tot und den Fall damit als abgeschlossen. Daraufhin beschuldigte Erika Guevara Rosas, Regionaldirektorin für Amerika von Amnesty International, die mexikanische Staatsanwaltschaft, die mögliche Komplizenschaft der mexikanischen Streitkräfte und anderer Behörden im Fall des Verschwindenlassens der 43 Studenten nicht angemessen untersucht zu haben.

Tatsächlich wurden menschliche Überreste auf besagter Mülldeponie gefunden, welche allerdings, laut Forensiker_innen aus Argentinien nicht als jene der Studenten identifiziert und bestätigt werden können. Darüber hinaus argumentieren sie, dass kein ausreichend starkes Feuer auf besagter Mülldeponie entfacht hätte werden können, um die menschlichen Überreste von 43 Personen innerhalb einer Nacht zu verbrennen. Auch die eingesetzte unabhängige interdisziplinäre Expert_innengruppe GIEI (Grupo Interdisciplinario de Expertos y Expertas Independientes) der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte, die ein Jahr lang den Fall untersuchte, bezweifelt die offizielle Darstellung der Geschehnisse.

Der Anwalt des von pbi begleiteten Menschenrechtszentrums „Tlachinollan“ in Guerrero, Vidulfo Rosales, der die Familien der verschwundenen Studenten vertritt, beschuldigt die Regierung die Streitkräfte in Schutz zu nehmen, nachdem eine mögliche Mittäterschaft aller anderen exekutiven Behörden untersucht wurde, und zahlreiche Beamt_innen der lokalen Polizeibehörden sowie Mitglieder der kriminellen Vereinigung Guerreros Unidos, verhaftet und verhört wurden.

Zahlreiche internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter die dazu gezogenen wissenschaftlichen Expert_innen, haben Unregelmäßigkeiten und Behinderungen von Seiten der staatlichen Behörden innerhalb der offiziellen Untersuchung, mangelnde Beweissicherung bis hin zu Vermutungen der Beweismanipulation kritisiert.

Die mexikanische Regierung hält weiterhin an ihrer Version des Falls fest, weshalb dieser Gefahr läuft, nicht aufgeklärt zu werden. In Absprache mit der mexikanischen Regierung und den Angehörigen der Verschwundenen, hat die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte deshalb im Juli 2016 einen Mechanismus zur Weiterverfolgung des Falls geschaffen, welcher die ausgesprochenen Empfehlungen der GIEI beinhaltet, darunter die interne Untersuchung möglicher Behinderungen durch staatliche Behörden.


Die Empfehlungen beziehen sich auf vier Hauptermittlungslinien:

  • Die Befragung des Militärbataillons, das am Tag des Verbrechens im Einsatz war.
  • Die Verfolgung der registrierten Anrufe, die von den Handys der Opfer Tage später noch gemacht wurden.
  • Die Untersuchung und Aufklärung der Tatsache, dass einer der von den Lehramtsstudenten gekaperten Reisebusse offensichtlich dem Drogenhandel diente und zum Zeitpunkt Drogen geladen hatte.
  • Die Untersuchung der Hinweise, dass die jungen Männer von Bundespolizisten zur Gemeinde Huitzuco im mexikanischen Bundesstaat Guerrero gebracht wurden.

Ein Inspekteur der Staatsanwaltschaft, der interne Untersuchungen anstellte und 13 schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Vorgehen offizieller Behörden (der Staatsanwaltschaft) festgestellt hat, ist vor der Veröffentlichung seiner Ergebnisse im September 2016 von seinem Posten zurückgetreten. Die in internen Untersuchungen identifizierten Beamt_innen wurden keinem juristischen Prozess (bezüglich ihres möglichen Fehlverhaltens) unterzogen.

Am 6. Juli 2017 fand eine Anhörung zum Fall Ayotzinapa in einer Sitzung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte in Lima, Peru, statt, in welcher die Kommission ihre Sorge über die geringen Fortschritte ausdrückte. Laut des Menschenrechtszentrums „Tlachinollan“ wurde während der Anhörung die Stagnation der Untersuchungen, die Nutzung von Spionagetechnologie gegen die Opfer und Mitglieder der unabhängigen Expert_innengruppe GIEI kritisiert. Die Familienangehörigen verurteilten die Kriminalisierung und Diffamierung ihres Protests angesichts der Straflosigkeit im Fall ihrer verschwundenen Angehörigen und erinnerten daran, dass nach wie vor Ergebnisse offizieller Untersuchungen ausstehen, welche bereits im Juni von der Regierung hätten präsentiert werden sollen. Zudem beklagen sie die Nichterfüllung der vereinbarten Verpflichtungen, wie Transparenz hinsichtlich der laufenden Untersuchungen und die Präsentation entsprechender Resultate, im Rahmen des Mechanismus zur Weiterverfolgung des Falls.

Auch in der außerordentlichen Sitzung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte vom 4. bis 8. September 2017 wiesen sowohl der Präsident, als auch die Mexikovertreterin des Menschenrechtsorgans, darauf hin, dass es zwar Fortschritte in den Ermittlungen seit Ende 2016 gegeben hat, dass aber noch entscheidende Resultate fehlen, vor allem über den Verbleib der verschwundenen Studenten sowie die Bestrafung aller Verantwortlichen des Verbrechens.

Der UN-Repräsentant in Mexiko, Jan Jarab, fordert von der mexikanischen Regierung die Befugnisse der Vereinten Nationen anzuerkennen, damit diese auch einzelne Fälle von Verschwindenlassen in Mexiko prüfen kann. In Mexiko gibt es laut Zahlen der UNO und der Menschenrechtsorganisationen mehr als 32.000 als verschwunden registrierte Personen. Der Bundesstaat Guerrero, im Südosten Mexikos, verzeichnet seit Jahren die höchsten Zahlen verschwundener Personen, 1.136 zu Beginn 2016, mit steigender Tendenz.

Text: Nadine Rosenkranz
 

Hintergrund

Das Menschrechtszentrum CDH de la Montaña „Tlachinollan“

Das von pbi begleitete Menschrechtszentrum „Tlachinollan“ in Guerrero recherchiert Fälle von Verschwindenlassen, auch im Zusammenhang mit Beteiligung öffentlicher Sicherheitskräfte und dem Militär, und bringen solche Fälle von Menschenrechtsverletzungen vor internationale Gerichtshöfe.

Im Juni dieses Jahres traf sich das Menschenrechtszentrum Tlachinollan mit Kanzlerin Angela Merkel und drückte seine Besorgnis über die Straffreiheit im Falle der 43 verschwundenen Lehrerstudent_innen von Ayotzinapa aus. Auch der fehlende politische Wille, den von der Interdiszplinären Expert_innengruppe vorgeschlagenen Untersuchungsleitlinien zu folgen, wurde hierbei beklagt.

Anfang August richtete das Menschenrechtszentrum anlässlich seines 23. Jahrestages in Chilpancingo ein Forum zu gewaltsamen Verschwindenlassen mit dem Titel “Contra el dolor y el miedo: un grito de esperanza” (“Gegen den Schmerz und die Angst: ein Schrei der Hoffnung”) aus. Die teilnehmenden Expert_innen, Vertreter_innen der Vereinten Nationen sowie nationaler und internationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen und Angehörige von Verschwundenen haben über das Ende 2015 präsentierte Gesetz über Gewaltsames Verschwindenlassen debattiert und ihre Erfahrungen ausgetauscht, um gemeinsam effizientere Methoden der Suche nach den Verschwundenen zu finden. Das mexikanische Recht bot bisher keine angemessenen juristischen Mittel zur Aufarbeitung und Strafverfolgung solcher Menschenrechtsverbrechen. Die Initiative für das Allgemeine Gesetz über Gewaltsames Verschwindenlassen geht auf einen Vorschlag zivilgesellschaftlicher, akademischer und Menschenrechtsorganisationen sowie Verbänden von Opfern des Verschwindenlassens zurück.

Exkurs: Verschwindenlassen

Das Verschwinden und Verschwindenlassen von Personen ist in Mexiko emblematisch. Seit 2006 sind bereits über 30.000 Menschen verschwunden. Verschwindenlassen ist laut internationalem Recht eines der schwerwiegendsten Menschenrechtsverbrechen. Das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwinden (im Folgenden Internationales Übereinkommen), welches Mexiko 2008 ratifiziert hat, definiert dieses Verbrechen wie folgt: „Festnahme, Verhaftung, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsberaubung, sei es durch Staatsbedienstete oder Personen bzw. Gruppen, die mit Genehmigung, Unterstützung oder Einwilligung des Staates handeln, gefolgt von Ablehnung der Anerkennung der Freiheitsberaubung sowie der Verschleierung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person unter Umgehung bestehender Gesetze“.

Weitere Informationen

>> Mitteilung des Menschenrechtszentrums „Tlachinollan“ 30. August 2017 (span.)
>> Zum Mechanismus: pbi-Nachricht vom 27. September 2016
>> Homepage zum Gewaltsamen Verschwindenlassen (dt.)
>> Website des Menschenrechtszentrums „Tlachinollan“
>> Video (dt. Untertitel) des Mexikoprojekts über das von pbi begleitete Menschenrechtszentrum „Tlachinollan“