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14.09.2017 Der guatemaltekische Präsident Jimmy Morales hat am Sonntag, den 27. August 2017 den Beauftragten der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG), Iván Velásquez Gómez, zur persona non grata erklärt. Diese Handlung zog eine Staatskrise nach sich. Es kam zu mehreren Rücktritten von Minister_innen und zu landesweiten und internationalen Protesten. Das Verfassungsgericht hat die Anordnung zur Wegweisung für ungültig erklärt.

Proteste_Ivan VelasquezJimmy Morales und die Regierungspartei Frente de Convergencia Nacional (FCN-Nación) stehen auf dem Radar der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit. Die Partei kämpft gegen Korruptionsvorwürfe ihre Wahlkampagne 2015 illegal finanziert zu haben. Ihr damaliger Generalsekretär ist der heutige Präsident. Die CICIG setzt sich für den Kampf gegen die Straflosigkeit, Korruption und für die Rechtsstaatlichkeit ein. Morales veröffentlichte am Sonntagmorgen, den 27. August eine Videobotschaft, in der er, «im Interesse des Volkes von Guatemala», Velásquez zur persona non grata erklärte. Dieser solle das Land unverzüglich verlassen.

Eine Kette von Ereignissen

Die Botschaft kam unterwartet und zog mehrere Ereignisse nach sich. Zuerst entließ er den Außenminister und den Vizeminister der Außenbeziehungen. Worauf die Gesundheitsministerin und der Vizeminister ihren sofortigen Rücktritt in einem Brief bekannt gaben.

Rückhalt für Velásquez

Hinter dem Beauftragten Velásquez und seinem Mandat stehen Vertreter_inner nationaler sozialer Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und eine große Mehrheit der internationalen Gemeinschaft, darunter auch die Schweiz. Ihre Unterstützung taten sie durch zivile Demonstrationen vor dem CICIG Büro, dem Verfassungsgericht (CC) und auf dem zentralen Platz in Guatemala-Stadt kund.

Zwei Beschwerden bezüglich Unrechtmäßigkeit dieses präsidialen Entscheids wurden eingereicht. Das Verfassungsgericht erklärte darauf die Anordnung zur Wegweisung von Iván Velásquez Gómez für ungültig.

Aussicht

Die angespannte Lage wird durch die Möglichkeit eines Staatsstreichs begleitet. Dies würde eine Restriktion an verfassungsrechtlichen Freiheiten bedeuten — ein bedrohendes Szenario für die Sicherheit von Menschenrechtsverteidiger_innen.
 

Text: pbi Schweiz