09.11.2014 - Am Montag, den 29. September, wurde dem Richter Anastacio Ochoa vom sechsten Gericht in Salina Cruz im Bezirk Oaxaca von einer Kommission von MenschenrechtsverteidigerInnen ein Amicus Curiae (1) überreicht, das von mehr als 300 nationalen und internationalen Organisationen unterzeichnet war. Begleitet wurde die Kommission von RepräsentantInnen der Versammlung der indigenen Völker des Isthmus von Tehuantepec zur Verteidigung des Landes und des Territoriums (APIITDTT) und der Verteidigung der Menschenrechte des Volkes von Oaxaca (DDHPO) sowie von pbi Mexiko.
Anlass für das Dokument ist der Gerichtsprozess gegen die Menschenrechtsverteidigerin Bettina Cruz, die Mitglied der APIITDTT, des Nationalen Netzwerks der Menschenrechte in Mexiko (RNDDHM) sowie des Netzwerks weiblicher Aktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen in Oaxaca ist. Grund der Anklage von Bettina Cruz ist der friedliche Protest der APIITDTT für die Landrechte der indigenen Völker Ikjoots und Binnizá.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, der Sachverständigenrat zum bundesstaatlichen Schutzmechanismus sowie zivilgesellschaftliche Organisationen heben den Fall von Bettina Cruz als sinnbildlich für die Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen in Mexiko, die sich gegen Megaprojekte zu Wehr setzen, hervor. Sie führen an, dass es überzeugende Beweise für den kompletten Freispruch von Bettina Cruz gebe.
Der Fall von Bettina Cruz wird von der Menschenrechtsorganisation CODIGO-DH beobachtet, die seit 2009 von pbi Mexiko begleitet wird.
(1) Amicus Curiae (dt.: Freund des Gerichts) bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z. B. als „Äußerung Dritter“ in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen. [wikipedia]
>> Mehr Informationen zu Bettina Cruz und dem Fall (auf Englisch)
Text: Laura Harmsen