19.03.2024 – Das kolumbianische Verfassungsgericht stellt schwerwiegende Verletzung der Grundrechte von Menschenrechtsverteidiger:innen fest und bekräftigt das Recht auf Verteidigung der Menschenrechte. Das Gericht ordnete in seinem Urteil zudem die Umsetzung von 33 Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen durch staatliche Akteur:innen an.
Menschen, die sich gegen die Zerstörung ihres Lebensraumes und gegen Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien einsetzen, sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Drohungen, körperliche Übergriffe, Stigmatisierung und Kriminalisierung bis hin zu Mord sind einige dieser Gefahren.
In seinem jüngsten Urteil erkennt das Oberste Gericht Kolumbiens nicht nur die grundlegende Rolle von Menschenrechtsverteidiger:innen für die Demokratie im Land an, sondern verdeutlicht auch die systematische, massive und weit verbreitete Verletzung ihrer Rechte und die Notwendigkeit struktureller Reformen, um den Schutz dieser Bevölkerungsgruppe gewährleisten zu können. Der Entscheidung des kolumbianischen Verfassungsgerichts lagen 20 Verfassungsbeschwerden von Menschenrechtsverteidiger:innen aus ganz Kolumbien zugrunde.
Das Gericht ordnete in seinem Urteil die Umsetzung von 33 Maßnahmen durch staatliche Akteur:innen an, darunter auch die Schaffung eines integralen Planes zwecks Schutzes von Menschenrechtsverteidiger:innen und die Implementierung von differenzierten Schutzmaßnahmen im Hinblick auf jene Menschenrechtsverteidiger:innen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts oder anderer Faktoren besonders gefährdet sind.
Zivilgesellschaftliche Organisationen in Kolumbien begrüßten das Urteil, zeigten sich jedoch zugleich besorgt im Hinblick auf die dringliche Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.
Weitere Informationen
>> Urteil (spanisch)
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