Nachdem Gewerkschaften und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft jahrelang den Fortschritt des honduranischen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger:innen bemängelt hatten, zogen sie sich am 20. Juli aus dem Nationalen Rat für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen zurück. Die internationale Gemeinschaft betont jedoch die Wichtigkeit des Dialogs und der Zusammenarbeit.
Die honduranische Regierung gründete den Nationalen Schutzmechanismus 2015 als Antwort auf die Empfehlungen der Staaten im Rahmen der zweiten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des UN-Menschenrechtsrats. In diesem Zusammenhang gibt der Nationale Schutz-Rat – bestehend aus 15 zivilen Organisationen und nationalen Institutionen – Empfehlungen ab und überwacht und evaluiert den nationalen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger:innen. Gemäß neuesten Zahlen vom Sekretariat für Menschenrechte wurden 487 der insgesamt 707 gestellten Anträge für Schutzmaßnahmen für Aktivist:innen, Journalist:innen, Gemeinschaftskommunikator:innen und Justizbeamt:innen genehmigt. Bei der jüngsten UPR von 2020 haben mehrere Staaten die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung dieses Schutzsystems betont. Um die Effizienz des Mechanismus zu gewährleisten forderten sie daher zusätzliche Gelder sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Entscheidungsfindung.
Die Schwächen des Nationalen Schutzmechanismus
Die letzten Jahre haben Empfänger:innen der Schutzmaßnahmen wiederholt dasselbe bemängelt: die fehlende Kontextanalyse aufgrund welcher in einem Viertel aller Maßnahmen die Polizei die Schutzmaßnahmen vollstreckte und dabei für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich war. Und schließlich wurde das kürzlich angenommene «Handbuch für die Umsetzung von genderspezifischen Ansätzen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen» bisher auch nicht implementiert.
Text: pbi Schweiz
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