Weitere Nachrichten zu folgenden Themen: 

19.05.2020 – Ende April gab die Europäische Kommission den Abschluss der Verhandlungen des EU-Mexiko-Abkommens bekannt. pbi und zivilgesellschaftliche Organisationen befürchten dadurch Nachteile für Menschenrechte und Demokratie.

Am 28. April gab die Europäische Kommission nach einem Telefonat zwischen Kommissar Phil Hogan und der mexikanischen Wirtschaftsministerin Graciela Márquez Colín den Abschluss der Verhandlungen über das globale Abkommen zwischen der EU und Mexiko bekannt. Somit ist für die EU und Mexiko der Weg frei für die Unterzeichnung und Ratifizierung dieses Abkommens gemäß ihren jeweiligen Regeln und Verfahren. Dieses Abkommen, dessen Verhandlungen seit Mitte 2018 unterbrochen waren, wurde nun zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem die Aufmerksamkeit der Zivilgesellschaft auf die Herausforderungen der COVID–19-Pandemie gerichtet ist. Dies bedeutet, dass die Zivilgesellschaft darauf nur begrenzt reagieren kann. Das Globalabkommen betrifft nicht nur den Handel, sondern auch die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko bei Themen wie Klimawandel und Menschenrechte.

Obwohl wir noch nicht alle Einzelheiten des Abkommens gesehen haben über die im Europäischen Parlament und Rat abgestimmt wird, ist es wichtig, die Menschenrechtsverpflichtungen von Unternehmen und europäischen Geldgeber_innen hervorzuheben, die wirtschaftliche Aktivitäten in Mexiko durchführen. Europäische zivilgesellschaftliche Organisationen haben Bedenken hinsichtlich verschiedener Aspekte des Abkommens geäußert. So wird befürchtet, dass durch transnationale Unternehmen demokratische Entscheidungen ausgehebelt werden können. So ist anzunehmen, dass die Arbeit an kontroversen Megaprojekten wie dem „interozeanischen Korridor“ und dem „Maya–Zug“ wieder aufgenommen und fortgesetzt wird. Vorherige Konsultationen sowie angemessene Umweltverträglichkeitsprüfungen sind nicht nur das Recht indigener und nicht–indigener Gemeinschaften, sondern auch wichtige Voraussetzungen für Großprojekte. Die aktuelle Lage darf nicht dazu ausgenutzt werden, diese Voraussetzungen zu umgehen.

In Abstimmung mit anderen Organisationen und Netzwerken, wie beispielsweise dem EU–LAT Advocacy Netzwerk oder den Protect Defenders, sorgt pbi dafür, das Thema Menschenrechte auf die Tagesordnungen zu bringen. In Treffen mit dem Auswärtigen Dienst der Europäischen Union, Europa–Parlamentarier_innen und der EU–Delegation in Mexiko informiert pbi die internationale Gemeinschaft über Menschenrechtsverletzungen und drängt darauf, dass diese nicht ungestraft bleiben. pbi sieht es als grundlegend an, sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger_innen ihre Arbeit fortsetzen können. Als pbi arbeiten wir daran, die Stimmen mexikanischer Menschenrechtsverteidiger_innen in Brüssel und Genf hörbar zu machen.

Text: pbi Mexiko
Übersetzung: Jakob Rieder