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Aufgrund von Covid-19 muss auch der UN-Menschenrechtsrat seine Arbeitsweise überdenken. In einem Brief an die Präsidentin des UN-Menschenrechtsrats Elisabeth Tichy-Fisslberger und die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet heben 77 Organisationen (darunter pbi) hervor, worauf bei virtuellen Treffen geachtet werden muss und wieso diese die Ausnahme bleiben sollen. 

Vereinte Nationen_GenfTheoretisch können bei virtuellen Sitzungen mehr Personen aus der Zivilgesellschaft teilnehmen als bei persönlichen Treffen, da es kaum Platzbeschränkungen gibt. Im Schreiben weisen die Organisationen darauf hin, dass in vielen Gemeinden und Regionen Lateinamerikas der Zugang zu Internet nicht allgegenwärtig ist. Viele Haushalte haben keinen eigenen Internetanschluss und verlassen hierfür normalerweise ihr Zuhause. Dies wird aber aktuell wegen Covid-19 nicht empfohlen und ist in vielen Regionen gar nicht erlaubt. Selbst dort, wo man noch Zugriff auf das Internet hat, ist die Verbindung oftmals nicht genügend stabil, um die Teilnahme an einer Online-Konferenz zu ermöglichen. Für viel mehr als das Erhalten und Senden von E-Mails reicht es häufig nicht.

Zivilgesellschaft muss sich einbringen können

Die Organisationen der Zivilgesellschaft fordern, dass bei der Besprechung von Menschenrechtsverletzungen die betroffenen Gruppen und Personen auch zu Wort kommen müssen. Sie haben die aktuellsten Informationen und das klarste Bild der Situation vor Ort. Auch Organisationen, die Menschenrechtsverteidiger_innen unterstützen, sollen sich einbringen können. Nur so kann der Menschenrechtsrat weiterhin sein Mandat einhalten. Im Brief wird daher verlangt, dass Sitzungen möglichst früh angekündigt werden, damit sich auch internationale Netzwerke beraten und vorbereiten können, die nicht immer auf eine Internetverbindung zugreifen können.

Virtuelle Treffen als Übergangslösung

Die Organisationen heben im Brief zehn Aspekte hervor, die bei der Planung virtueller Sitzungen berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören insbesondere Zeitzonenunterschiede, Fragen zu Informationssicherheit sowie Übersetzungsarbeit. Letzteres wurde bisher nicht berücksichtigt, es fanden alle Sitzungen nur in Englisch statt. Digitale Formate ermöglichen also als bestenfalls zweitbeste Option nach persönlichen Treffen zwar fortlaufende Kommunikation und Diskussion auch zu Krisenzeiten wie aktuell während Covid-19, als permanente Lösung überzeugen sie aber nicht.

Text: pbi Schweiz

Weitere Informationen
Der ganze Brief auf Spanisch und Englisch: Garantía del derecho a la participación de la sociedad civil en el marco de las reuniones virtuales ordinarias e informales instauradas con motivo del COVID-19 – Aportes desde la experiencia latinoamericana., NGO LAC, 30.04.2020